Full text: Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes. 1870. (4)

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(Nr. 544.) Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen im 
Betrage von 20,000,000 Thaler. Vom 31. Juli 1870. 
Auf Grund der mir durch das Gesetz vom 21. Juli d. J., betreffend den 
außerordentlichen Geldbedarf der Militair- und Marineverwaltung (Bundesgesetzbl. 
S. 491.), ertheilten Ermächtigung habe ich bestimmt, daß zur Deckung der durch 
die angeordnete Mobilmachung der Armee und durch die Kriegführung entstehenden 
außerordentlichen Ausgaben der Militair- und Marineverwaltung verzinsliche 
Schatzanweisungen im Gesammtbetrage von zwanzig Millionen Thaler nach 
Maaßgabe der Vorschriften im §. 8. des Gesetzes vom 9. November 1867. 
(Bundesgesetzbl. S. 157.) und zwar in Abschnitten von je Einhundert, Eintausend 
und zehntausend Thalern ausgegeben werden. 
Den Zinssatz dieser Schatzanweisungen habe ich auf fünf Prozent für das 
Jahr und die Dauer ihrer Umlaufszeit für eine Serie von zehn Millionen Thaler 
(Serie III. der Bundes-Schatzanweisungen vom Jahre 1870.) auf vier Monate — 
vom 1. August 1870. bis zum 1. Dezember 1870. — und für eine weitere Serie 
von zehn Millionen Thaler (Serie IV. der Bundes-Schatzanweisungen vom Jahre 
1870.) auf sechs Monate — vom 1. August 1870. bis zum 1. Februar 1871.— 
festgesetzt. 
Die Preußische Hauptverwaltung der Staatsschulden ist wegen Ausfertigung 
der Schatzanweisungen mit näherer Anweisung versehen worden. 
Berlin, den 31. Juli 1870. 
Der Kanzler des Norddeutschen Bundes. 
Gr. v. Bismarck-Schönhausen. 
  
(Nr. 545.) Auf Grund der Bestimmung im Artikel 20. des Vertrages 
zwischen dem Norddeutschen Bunde, Bayern, Württemberg, Baden und Hessen, 
die Fortdauer des Zoll- und Handelsvereins betreffend, vom 8. Juli 1867. 
(Bundesgesetzbl. S. 81.) ist von dem Präsidium des Deutschen Zoll, und Han- 
delsvereins, nach Vernehmung des Ausschusses des Bundesrathes für Zoll- und 
Steuerwesen, dem im Königreich Bayern belegenen Hauptamte zu Lindau 
an Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen Königlich Preußischen Steuer- 
inspektors Thormann, der den Hauptämtern zu Mittenwald, Pfronten und Kemp- 
ten mit dem Wohnsitz in Kempten als Vereinskontroleur beigeordnete Königlich 
Preußische Steuerinspektor Lehmann, unter Belassung in seiner Stellung zu 
diesen Hauptämtern und unter vorläufiger Beibehaltung seines bisherigen Wohn- 
sitzes, als Vereinskontroleur beigeordnet worden. 
  
Redigirt im Büreau des Bundeskanzlers. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerei 
(R. v. Decker).
	        
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