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Der Bundesrath des Deutschen Zollvereins wird berufen, am 4. April
d. J. in Berlin zusammenzutreten, und beauftragen Wir den Vorsitzenden des
Bundesrathes mit den zu diesem Zwecke nöthigen Vorbereitungen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 25. März 1870.
(L. S.) Wilhelm.
Gr. v. Bismarck-Schönhausen.
(Nr. 439.) Auf Grund der Bestimmung im Artikel 20. des Vertrages
zwischen dem Norddeutschen Bunde, Bayern, Württemberg, Baden und Hessen,
die Fortdauer des Zoll- und Handelsvereins betreffend vom 8. Juli 1867.
(Bundesgesetzbl. S. 81.) sind von dem Präsidium des Deutschen Zoll- und
Handelsvereins nach Vernehmung des Ausschusses des Bundesrathes für Zoll-
und Steuerwesen folgenden Behörden die nachbenannten Beamten als Vereins-
beamte beigeordnet worden, und zwar:
I. als Vereinsbevollmächtigter:
der Königlich Preußischen Regierung zu Sigmaringen der dem Königlich
Württembergischen Steuerkollegium zu Stuttgart und der Großherzoglich
Badischen Zolldirektion zu Carlsruhe als Vereinsbevollmächtigter bei-
geordnete Königlich Preußische Geheime Regierungsrath v. Lessing,
unter Beibehaltung seines Wohnsitzes in Carlsruhe;
II. als Vereinskontroleure:
A. im Königreich Preußen:
dem Salzsteueramte zu Stetten der den Hauptämtern zu Stuttgart,
Kannstadt, Heilbronn und Hall als Vereinskontroleur beigeordnete Groß-
herzoglich Badische Ober-Zollinspektor Abegg, unter Beibehaltung seines
Wohnsitzes in Stuttgart;
B. im Königreich Bayern:
dem Hauptamte zu Neuburg am Rhein der bei der Großherzoglich Ba-
dischen Zolldirektion in Carlsruhe angestellte Sekretair Kirsch, mit dem
Wohrsitz in Carlsruhe;
C. im Königreich Württemberg:
1) den Hauptämtern zu Ludwigsburg, Reutlingen, Eßlingen, Göppingen
und Gmünd der den Hauptämtern zu Stuttgart, Kannstadt, Heilbronn
und Hall, sowie dem Salzsteueramte zu Stetten als Vereinskontroleur
beigeordnete Großherzoglich Badische Ober-Zollinspektor Abegg, unter
Beibehaltung seines Wohnsitzes in Stuttgart, 2) den