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d. Provinz Hessen-Nassau.
Das Pädagogium zu Dillenburg
D. Realschulen zweiter Ordnung.
Großherzogthum Mecklenburg - Schwerin.
Die Realschule der großen Stadtschule zu Rostock,
» Realklassen der großen Stadtschule zu Wismar,
» Realschule zu Güstrow.
E. Höhere Bürgerschulen.
1.) Die den Gymnasien beziehungsweise den Realschulen erster Ordnung in
gestellten höheren Bürgerschulen (Militair-
Ersatzinstruktion vom 26. März 1868. §. Nr. 2. d.).
1) Die den Gymnasien,
den entsprechenden Klassen gleichgestellten höheren Bürgerschulen
(Militair-
Ersatzinstruktion vom
Königreich Preußen.
Berlin,
Die Andreasschule zu
" höhere Bürgerschule in der Steinstraße zu Berlin,
» zu Wriezen.
2) Die übrigen zu Entlassungsprüfungen berechtigten höheren Bürgerschulen
(Militair-Ersatzinstruktion vom 26. März 1868. §. 154.
I. Königreich Preußen.
a. Provinz Preußen.
Die höhere Bürgerschule zu Bartenstein.
b Provinz Brandenburg.
Die Realklassen des Gymnasiums zu Guben,
» höhere Bürgerschule zu Luckenwalde.
c. Provinz Westphalen.
Die höhere Bürgerschule zu Schwelm,
» » » » Bocholt.
d. Provinz Schleswig-Holstein.
Die höhere Bürgerschule zu Itzehoe
e. Provinz Hannover.
Die Realklassen am Gymnasium Josephinum zu Hildesheim,
Gymnasiums zu Celle,
» höhere Bürgerschule zu Hannover,
» » » Nienburg,
» » » » Northeim.
16* II. Groß-