Full text : Rosenheimer Anzeiger. 61. Jahrngang (61)

Bespannung.

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zu  zahlen.  Diese  Rechnungsgebühr  beträgt  für  Exrtraposten  und  Kuriere
1  Mark.

V.  Im  Falle  der  Vorausbezahlung  werden  das  Extrapost=  rc.  Geld
und  sämmtliche  Nebenkosten,  als  Wagengeld,  Bestellgebühr,  Wege-,  Damm-,
Brücken  und  Fährgeld  von  der  Postanstalt  am  Abgangsorte  für  alle
Stationen,  soweit  der  Reisende  solches  wünscht,  voraus  erhoben;  das
Postillonstrinkgeld  jedoch  nur  dann,  wenn  dessen  Vorausbezahlung  von
dem  Reisenden  gewünscht  wird.  Das  Schmiergeld  und  die  Erleuchtungskosten
  werden  da  bezahlt,  wo  der  Wagen  des  Reisenden  wirklich
geschmiert  wird,  bz.  wo  der  Posthalter  auf  Verlangen  des  Reisenden  für
Erleuchtung  des  Wagens  sorgt.

VI  Findet  der  Reisende  sich  veranlaßt,  unterwegs  den  ursprünglich
beabsichtigten  Weg  vor  der  Ankunft  in  dem  Orte,  bis  wohin  die  Vorausbezahlung
  stattgefunden  hat,  zu  verlassen,  oder  auf  einer  Zwischenstation
  zurückzubleiben,  ohne  die  Reise  bis  zum  Bestimmungsorte  fortzusetzen,
so  wird  das  zu  viel  bezahlte  Erxtrapostgeld  2c.  ohne  Abzug,  jedoch  mit
Ausnahme  der  Rechnungsgebühr,  dem  Reisenden  von  derjenigen  Postanstalt,
wo  derselbe  seine  Reise  ändert  oder  einstellt,  gegen  Rückgabe  der  ihm

ertheilten  Quittung  und  gegen  Empfangsbescheinigung  über  den  betreffenden

Betrag,  erstattet.

.  61.
1  Die  Bespannung  richtet  sich  nach  der  Beschaffenheit  der  Wege
und  der  Wagen,  sowie  nach  dem  Umfange  und  der  Schwere  der  Ladung.
IU.  Findet  der  Postschaffner  oder  der  Posthalter  die  von  dem
Reisenden  bestellte  Anzahl  Pferde  für  eine  normalmäßige  Beförderung
nicht  ausreichend,  so  ist  solches  zunächst  dem  abfertigenden  Beamten  und
von  diesem  dem  Reisenden  vorzustellen.  Kommt  keine  Vereinigung  zu
Stande,  so  steht  dem  Vorsteher  der  Postanstalt  die  Entscheidung  zu,  und
bei  dieser  behält  es,  unbeschadet  des  sowohl  dem  Reisenden  als  auch  dem
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