Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1877. (11)

— 541 — 
Protokoll. 
Berlin, den 17. Mai 1876. 
Nachdem die Königlich niederländischen und Königlich preußischen Kommissarien 
von ihren hohen Landesregierungen ermächtigt worden sind, über eine Verein= 
barung, betreffend die Verbindung des niederländischen Kanalnetzes mit den 
Kanälen links der Ems auf preußischem Gebiete, zu unterhandeln, sind die 
Kommissarien beider Nachbarstaaten zusammengetreten, 
I. Königlich niederländischer Seits: 
1. Herr Jonkheer G. C. Junius van Hemert, Mitglied der 
Deputirten Staaten von Overyssel, 
2. Herr Jonkheer J. D. Lewe Quintus, Mitglied der Deputirten 
Staaten von Groningen, 
3. Herr W. Alingh, Mitglied der Deputirten Staaten von Drenthe, 
4. Herr J. Strootman, Ober- Ingenieur der Waterstaat; 
II. Königlich preußischer Seits: 
1. Herr E. Marcard, Königlich preußischer Wirklicher Geheimer 
Ober-Regierungsrath und Ministerialdirektor 
2. Herr O. Gercke, Königlich preußischer Geheimer Ober-Baurath, 
und haben sich vorbehaltlich der Genehmigung ihrer hohen Landesregierungen 
über folgende Konvention verständigt. 
§. 1. 
Zu dem Zwecke, um zwischen dem niederländischen Kanalnetze und den 
Kanälen links der Ems auf preußischem Gebiete Schiffahrtswege zu eröffnen, 
ist die Ausführung nachfolgender Kanalverbindungen in Anregung gebracht: 
1. zwischen dem Groninger Stadtskanaal unweit ter Apel und dem preu- 
ßischen Süd--Nordkanal in der Richtung auf Haren; 
2. zwischen dem Almeloschen Kanal unweit Almelo und dem preußischen 
Ems-Vechtekanal oberhalb Nordhorn;   
3. zwischen den Overysselschen Kanälen unweit Coevorden und dem preu= 
ßischen Süd-Nordkanal unweit der Kolonie Alte-Piardie; 
4. zwischen der Hoogeveens--Vaart in der niederländischen Provinz Drenthe 
und dem Süd-Nordkanal in der Richtung auf Meppen.
	        
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