v. 3. Gesetzblatt **5½ß#
für das
Köni greich Baiern.
XVII. Stück. München, Sonnabends den 18. July 1818.
Inhalt
Edict über die Stände-Versammlung. Zehnte ö zu der Ver-
sfassungs-Urkunde des Königreichs Baiern. Tit. VI. . 10.)
zp. 810. 1 Ediet
über die
Stände-Versammlung!!t.
I. Titel.
Bildung der Stände-Versammlung.
I. Absch nitt:2.
Zusammensetzung der beyden Kammern und Eigenschaften
ihrer Mitglieder.
S. 1. «
Die allgemeine Versammlung der Stände des Reichs besteht nach
Titel VI. §. 1. der Verfassungs-Urkunde aus zwey Kammern,
nämlich: der Kammer der Reichsräthe, und der Kammer
der Abgeordneten.
5. 2.
Die Bildung der ersten Kammer (der Reichsräthe) ist in
5. 150. 2—5, festgestellt; !] die zweyte Kammer (der Abgeordneten) bildet
sich nach den Bestimmungen 5. 7.—13. Die für vieselbe berechnete
Gesammtzahl wird in Folge §6. 9. und 10., und nach den bestehen-
den Verhälmissen auf die einzelnen Regierungs-Bezirke: und für
iere einzelne Classe in folgender Art vertheilt.
1 Das ganze Edict ist #### aufgehoben, aber nicht auf einmal,
vielmehr zuerst durch die 6. Verfassungsänderung paragrasenweise
Diese 8. 8 zwischen zwei Kreuze gesetzt), dann durch die 21. und die
gsänderung abschnitt= und aluelweise Dieß ist zu den
Wl Wnhen und Titeln bemerkt.
2 Der ganze Abschnitt (91—10 ist aufgehoben durch die
21. Lersasstagsanvorun v. 4. Juni 1846 A. 31 (s. unten An-
lage 2 Nummer 12; s. unten S. 303 ff.).