38 Meber Urlprung und Sortbidung
(ehem. Hocftift) Würzburg ald nunmehriges Großbergogthum an
den Erzherzog Serdinand, ehemaligen Großherzog von XZosfana,
für dae feit 1803 befeffene Churfürftentbum Ealzburg abgetreten
werben mußte. ©)
E8 veranlaßten aber diefe beträchtlihen Ermwerbungen dießmal
nicht, wie man vermutben konnte, einen Zugang neuer Bilder
in dem Landeswappen, wobi aber veränderte fih aus einem an:
dern, auch im Prefburger Srieden gegründeten Cigebniß das
ganze Wappen, und ed wurden dev Bilder vielmehr weniger, ale
mehrere.
Sn gedachten Frieden, Urtifel VIL, wurde nämlich den
Shurfürften von Bayern und Württeinberg ?) die Unnahme der
königl. Würde mit der Souverainität, wie Defterreid und Preus
fen, jedoch ohne aufjuhören Glieder des deutfchen Reiche zu
feyn, zugeftanden, und nachdem ber Ehurfürft von Bayern am
4. Sanuar 1806 fi als König von Bayern durch den Herold
öffentlih und feierlich hatte proclamiren laffen, nahm er au ein
anderes, feiner Konigsmwürde und Zitulatur entfprechendes, aber
einfacheres, die politifhe Einheit feiner Lande bezeichnendes Wap:
ven an. E86 follten nur inehr die bayerifhen Weden und ber
pfälzifhe Löme hierauf erfcheinen, und es befland nah Ausweis
fung der Megierungsblätter nur mehr aus einem einzigen, ein
länglichtes an den Eden etmas zugerundeied und unten in eine
Heine Spige auslaufendes Viered bildenden Hauptfhild, und aus
einem Herz: oder Mittelfchild, dann aus mehreren dußern Deko;
vationen. rfterer zeigte allein die weißen und blauen Weden,
legtever war von oben nah unten in ein volbes und fchmwarzes
Geld getheilt, und zeigte ım erflern vecht6 einen goldenen Meiche>
apfel mit einem Kreuz darüber wegen der EChurmwürde und dee
Srytrucpfeffens Umts, und im andern oder jrhmwarzen Feld linke
den vechts auffpringenden Löwen, Ueber dem Herzyfild ein Ehur:
but, über dem Haupifchild aber eine Eoniglide Krone. Nechts
und lints die Kömwen ald Echildhalter. Unterhalb die drei Haus:
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6) M. f. Griebenstractat zrwifdhen dem Kalfer ber Branzofen und dem Kaifer von
Defterreihh vom 26. Desember 1805, und unterzeichnet am 27. Artikel VIII. IX. und X,
7) Württemberg überfam mit Baden und HeffensGaffel i. I. 1803 in Folge bed
NReihbsYauptsDeputafonds&hlufied vom 25. Bebruar die Ehurivürbe,