Contents : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Vierzehnter Jahrgang. 1898. (39)

IAfrika.  (Januar  4.—Mai  13.)  365

XXII.
Afrika.

4.  bis  23.  Januar.  (Südafrikanische  Republik.)  Präsidentenwahl.
  Krüger  wird  mit  12746  Stimmen  wiedergewählt;
seine  Gegenkandidaten  Burger  und  Foubert  erhalten  3716  resp.
1943  Stimmen.

4.  Januar.  (Deutsch-Südwest-Afrika.)  Hauptmann
v.  Estorff  schlägt  die  aufständischen  Zwartboi-Hottentotten.  Nach
wiederholten  Niederlagen  werden  sie  am  20.  März  zur  Ergebung
gezwungen.

23.  Januar.  (Algier.)  Antisemitische  Demonstrationen,
Plünderung  jüdischer  Magazine.

23.  Februar.  (Englisch-Ostafrika.)  Die  Aufständischen
in  Uganda  werden  vollständig  geschlagen.

1.  April.  (Deutsch-Ostafrika.)  Es  tritt  eine  Verordnung
des  Gouverneurs  über  die  Häuser=  und  Hüttensteuer  in  Kraft.

Sie  enthält  folgende  Bestimmungen:  §  1.  Für  bewohnte  Gebäude
wird  fortan,  soweit  der  friedliche  Machtbereich  der  Bezirksämter  und  Stationen
  reicht,  eine  Häuser=  und  Hüttensteuer  erhoben.  §  2.  Als  Steuerpflichtiger
  im  Sinne  dieser  Verordnung  ist  der  jeweilige  Haus=  oder  Hüttenbesitzer
  anzusehen.  §  3.  Die  Steuer  wird  festgesetzt  und  erhoben  durch
die  Bezirksämter,  Bezirksnebenämter  und  die  Innenstationen.  §  4.  Zum
Zwecke  der  Besteuerung  sind  zu  unterscheiden:  1.  Klasse:  Steinhäuser  nach
Europäer-,  Inder=  oder  Araberart:  a)  in  städtischen  Ortschaften,  b)  in
ländlichen  Ortschaften;  II.  Klasse:  Häuser  und  Hütten  nach  Eingeborenenart:
  a)  in  städtischen  Ortschaften,  b)  in  ländlichen  Ortschaften.  Die  Ortschaften,
  welche  als  städtische  anzusehen  sind,  werden  in  der  Ausführungsinstruktion
  namentlich  aufgezählt.  Alle  übrigen  gelten  als  ländliche.

10.  April.  (Deutsch-Südwestafrika.)  Eine  keaiserliche
Verordnung  ermächtigt  den  Landeshauptmann,  bestimmte,  innerhalb
  des  südwestafrikanischen  Schutzgebietes  gelegene,  Eingeborenen
gehörige  oder  der  Regierung  zur  Verfügung  slehende  Ländereien
für  das  unveräußerliche  Eigentum  eines  Eingeborenenstammes  oder
Verbandes  von  Stämmen  zu  erklären  und  zu  Wohnplätzen  für
die  zu  dem  Stamm  oder  Verbande  gehörigen  Personen  vorzubehalten
(Reservate).

Mai.  (Deutsch-Kamerun.)  Der  Aufstand  der  Bane  und
Buli  im  Süden  endigt  mit  ihrer  vollständigen  Unterwerfung.

13.  Mai.  (Südafrikanische  Republik.)  Rede  des  Präsidenten
  Krüger  bei  der  Eidesleistung.

Präsident  Krüger  führt  aus,  die  Regierung  bemühe  sich  in  jeder