Volltext : Formularbuch zum Deutschen Grundbuchrechte für Richter, Notare, Gerichtsschreiber und Grundbuchführer unter besonderer Berücksichtigung der im Königreich Sachsen geltenden Bestimmungen.

Das  Protokoll  wird  vorgelesen,  genehmigt  und  unterschrieben
wie  folgt:
Richard  Emil  Schreiber,
Kleeberg,  Aktuar.

Beschluß  vom  18.  Mai  1909.

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.  Auf  Blatt  793  Ebersbach  in  Abt.  II/)  einzutragen:

„Gegen  das  Eigentumsrecht  des  unter  Nr.  4  eingetragenen
  Kaufmanns  Johannes  Kaden  wird  zu
Gunsten  des  unter  Nr.  3  bezeichneten  Eigentümers
Schreiber  Widerspruch  eingetragen.“
2.  Eintragungsbekanntmachung
a)  an  den  Eigentümer,
b)  an  den  Antragsteller  unter  Rückgabe  des  Schuldtitels.

3.  Beglaubigte  Abschrift  des  Urteils  mit  Zustellungsurkunde  zu
den  Akten.)

4.  Kosten  zu  berechnen  und  einzuheben.

Unterschrift.

6)  vgl.  S.  88  Anm.  3.
*)  §9  GBdO.