Betrag
für das
Einnahme. Etatsjahr
1889/90.
Mark.
2. II. Reichsstempelabgaben.
1. Spielkartenstempel,
abzüglich der den Bundesstaaten nach §. 23 des Gesetzes
vom 3. Juli 1878 an Erhebungs- und Verwaltungskosten
zu vergütenden fünf Prozent 1 102 950
Davon ab:
Kosten der Kontrole und sonstige dem Reich unmittelbar erwach-
sende Verwaltungskosten 950
bleiben (Titel 1) 1 102 000
2. Wechselstempelsteeerer 6 646 000
Davon ab:
a) gemäß §. 27 des Gesetzes über die Wechselstempelsteuer
vom 10. Juni 1869 zwei Prozent oder. 132 920 M.
b) die dem Reich erwachsenden Erhebungs- und
Verwaltungskosten
................. 187 080
zusammen... 320 000
bleiben (Titel 2) 6 326 000
3. Stempelabgabe für Werthpapiere, Kaufgeschäfte etc.
und Lotterieloose:
A. für Aktien, Renten- und Schuldverschreibungen,
abzüglich der den Bundesstaaten nach §. 43 des Ge-
setzes, betreffend die Erhebung von Reichsstempel-
abgaben (Reichs-Gesetzbl. für 1885 S. 179), zu ver-
gütenden zwei Prozent Erhebungs- und Verwaltungs-
kosten
............................ 4 488 000
B. für Kauf- und sonstige Anschaffungsgeschäfte,
abzüglich zwei Prozent für die Bundesstaaten 8 229 000
Seite 12 717 000
Reichs-Gesetzbl. 1889. 8