— 103 —
Zu dem ersten Nachtrage zur Taxe (Zirkular 3 vom 30. Juni 1870) wird hierdurch erläuternd
bemerkt, daß für Berichtigungen von Maaßen und Gewichten, welche bezüglich ihrer Genauigkeit
mit den Gebrauchsnormalen, Kontrolnormalen und Hauptnormalen übereinstimmen sollen, resp.
auch die unter a. b. c. festgesetzten doppelten, dreifachen und vierfachen Beträge der für Verkehrs-
gegenstände entsprechender Art geltenden Sätze der Kolumne B. (für die Berichugung der Taxe
vom 12. Dezember 1869 gelten sollen. Das Entsprechende gilt vorkommenden Falls auch bezüglich
der Gebühren für Prüfung ohne Stempelung.
(Zirkular 11 vom 16. Dezember 1871 Nr. 10.)
Kaiserliche Normal-Eichungs-Kommission.
Foerster.
5. M a r i n e u n d S c h i f f a h r t .
Mit den nächsten Seeschiffer= und Seesteuermanns-Prüfungen für große Fahrt wird bei den Navigationsschulen
1. in Me
i me am 25. Februar d. Js.,
2. „ Danzig „ 6. März d. Js.,
3. „ Stralsund „ 15. Märlz d. Js.,
4. „ Barth „ 23. März d. Is.,
5. „ Grabow a. O. „ 1. April d. Is.
begonnen werden.
In Papenburg wird mit der nächsten Seesteuermanns-Prüfung für große Fahrt am 18. Februar d. Js.
begonnen werden. «
6. Z o l l - u n d S t e u e r - W e s e n .
Dem Königlich preußischen Hauptsteueramte zu Brandenburg ist die Befugniß zur Erledigung von
Begleitscheinen I. über zum Färben nach der Schweiz ausgeführte, von dort unter Zollkontrole wieder ein-
gehende rohe Seide beigelegt worden. «
An Stelle der am 1. d. Mts. eingezogenen Königlich preußischen Hauptsteueramts-Assistentur zu
Ehrenbreitstein ist dem Thorkontrole-Amt am Bahnhofe daselbst die Befugniß zur Ausfertigung und Er-
ledigung von Uebergangsscheinen übertragen worden.
Dem Königlich bayerischen Nebenzollamte I. Oberstaufen, Hauptamtsbezirks Lindau, ist die
unbeschränkte Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen I. ertheilt worden.