----3---- 3. Handels- und Gewerbe-Wesen.
Dem Dr. med. Simon Weil von Eichstetten im Großherzogthum Baden ist auf Grund der Bekannt-
machung vom 9. Dezember 1869 (Bundes-Gesetzblatt Seite 687) seitens des Großherzoglich badischen Mini-
steriums des Innern die Dispensation von der im §. 29 der Gewerbeordnung vorgeschriedenon ärztlichen
Prüfung und die Approbation als Arzt ertheilt worden.
Berlin, den 29. Dezember 1874.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage:
Eck.
4. Z o l l - u n d S t e ue r-W e s e n .
Mit dem 1. Januar 1875 treten folgende Aenderungen in dem Stande und den Befugnissen der
Königlich preußischen Zoll- und Steuerstellen ein:
Das Hauptsteueramt zu Chodziesen wird aufgehoben und an Stelle desselben ein Unter-
steueramt mit der Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen II. über zollpflichtige Waaren,
sowie von Begleitscheinen I. und II. über Salz, errichtet.
Das Hauptzollamt Podzamcze wird aufgehoben und an Stelle desselben ein Nebenzollamt
I. Klasse mit der Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen I. über zollpflichtige Waaren, sowie
von Begleitscheinen I. und II. über Salz errichtet.
Die Steuer-Expeditionen auf den Bahnhöfen der Main-Weser-, der Main-Neckar- und der
Taunus-Eisenbahn zu Frankfurt a. M. und die Steuer-Expedition an der Bockenheimer
Warte daselbst kommen in Wegfall.
Die Steuerrezeptur zu Ehringhausen im Hauptamtsbezirke Marburg wird aufgehoben.
Das Hauptsteueramt zu Wohlau wird unter Wegfall der Befugniß zur Erledigung von
Begleitscheinen II. über zollpflichtige Waaren und von Begleitscheinen I. und II. über Salz in
ein Untersteueramt umgewandelt. .
Die Steuerrezepturen zu Herstelle im Bezirke des Hauptsteueramtes zu Lemgo und zu
Meschede im Bezirke des Hauptsteueramts zu Arnsberg werden aufgehoben.
Die zu Grevenbrück im Hauptamtsbezirke Arnsberg bestehende Steuerrezeptur wird nach
Eslohe verlegt.
Dem Königlich preußischen Hauptsteueramte zu Görlitz ist die Befugniß zur Abfertigung von
Rohzucker zum Zollsatze von 4 Thalern für den Zentner beigelegt worden. —
Das Königlich bayerische Nebenzollamt Straubing, Hauptamtsbezirk Passau, wird am 1. Januar 1875
aufgelöst werden. An dessen Stelle ist der Königlichen Aufschlag-Einnehmerei in Straubing vom gleichen
Zeitpunkte ab, die Befugniß zur Erhebung von Uebergangsabgaben, sowie zur Ausfertigung und Erledigung
von Uebergangescheinen ertheilt worden.
Bekantmachung des Königlich bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, die Ein- und Ausfuhr
von Spielkarten betreffend.
Zum Vollzuge des §. 2 der Allerhöchsten Verordnung vom 9. Juni 1874, die Verwaltung der Malz-
ausschlags- und Steuergefälle betreffend, dann des §. 13 des Finanzgesetzes vom 27. Juli 1874 (Gesetz-
und Verordnungs-Blatt Nr. 29 und 35), wonach die im diesrheinischen Bayern zu erhebende Kartenstempel-
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