Central-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichskanzker-Amt.
Zu beziehen r alle Postanslalten und Buchhandlungen. — Prãnnmerations-Prels fur den Jahrgang Zwei Thaler.
III. Jahrgang.
Berlin, Freitag, den 2. April 1875. Nr. 14.
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Verweisung stellung gültiger Zeugnisse über die wissenschaftliche Qualifikation.
von Ausländern
2. Finanz-Wesen:
und gemeinschaftlichen Steuern sowie anderer Einahmen
Deutschen Reichs für das Rechnungsjahr 1874
3. Münz-Wesen Uebersicht über die Ausprägung von Reichs-
Übersicht über die bis Ende Februar 1875 für
münzen;
Rechnung der
Landes Silber- und Kupfermünzen
4. Zoll- und Steuer= Wesen: Aufhebung einer Steuerstelle 201
5. Milltär= Wesen:
Verzeichnisses solcher höheren Lehranstalten
Auf Grund des
1
aus dem Reichsgebiet
sitation zum einjährig freiwilligen Militärdienst berechtigt
Nachweisung die Einnahmen Seite 197 Zöllen
6. Marine- und Schiffahrt: Veröffentlichung ver Tarife zur
Erhebung von Kommunikations Abgaben in den fiskalischen
. Häfen des Königsreichs Preußen 203
7. Heimath -Wesen: Erkenntniß des Bundesamts für das
Heimathwesen
Post-Wesen: Bekanntmachungen, betr.: Unzulässige Ver-
wendung der aus Briefumschlägen ausgeschnittenen Franko-
stempel zur Frankirung; Postaufträge im Verkehr mit der
207.
Schweiz
267
9. Konsulat Wesen: Exequatur-Ertheilungen ect. 268.
Deutschen Reichs zur Einziehung gelangten
199.
Bekanntmachung eines Nachtrags-Ver-
zeichnisses welche zur Aus-
1. Allgemeine Verwaltungs-- Sachen.
§. 39 des Strafgesetzbuchs ist
der Tagelöhner Lorenz Albert Hug aus Zuzwyl (Kanton St. Gallen in der Schweiz),
34 Jahre alt, nach Verbüßung einer wegen mehrfachen Diebstahls erkannten einjährigen
Zuchthausstrafe, durch Beschluß des Großherzoglich badischen Landeskommissärs in Karlsruhe
vom 8. März d. Js.;
und auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs sind
*
.
2. die verwittwete Josepha Konwerska, alias Niewiadomska, geborene Goslawska, aus
Wymyslowo (Kreis Nieszawa in Russisch-Polen), 40 Jahre alt, nach erfolgter gerichtlicher
Bestrafung wegen Landstreichens und Bettelns, durch Beschluß der Königlich preußischen
Bezirks= Regierung zu Bromberg vom 24. Febrüar d. Js.;
der Schneider Mayr Dondowicz aus Wilna in Rußland, 43 Jahre alt,
4. der Handlungscommis Julius Neumann aus Murasombat in Ungarn, 25 Jahre alt,
zu 3 und 4 nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens, durch Beschluß
des Großherzoglich badischen Landeskommissärs in Karlsruhe vom resp. 17. und
19. März d. Js.;
der Tagelöhner Heinrich Braun, geboren im Jahre 1837 zu St. Avold (Kreis Forbach in
Lothringen), durch Option französischer Staatsangehöriger und ortsangehörig zu Nancy,
der Tagelöhner Joseph Babon, geboren im Jahre 1837 zu Tonnoy (Departement Meurthe
und Mosel in Frankreich), ortsangehörig zu Nancy,
nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens (zu 5 auch wegen groben
Unfugs), durch Beschluß des Kaiserlichen Bezirks-Präsidenten zu Metz vom 18. März
d. Js.;
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