Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dritter Jahrgang. 1875. (3)

                                           — 379 — 
Porto für Drucksachen und Waarenproben nach Oesterreich-Ungarn. 
Vom 1. Juli ab beträgt nach Oesterreich-Ungarn das Porto: 
1. für Drucksachen im Gewichte bis 50 Gramm . .... . Pfennig, 
über 50 = 250 - ..........10 - 
-200-500 - . 20 - 
: 500 1000 - .. . 30 - 
2. für Waarenproben ohne Unterschied des Gewichte bis 250 Gramm 10 Pfennig. Waaren= 
proben im Gewichte über 250 Gramm können nur als Packete mit der Post versandt werden. 
Drucksachen und Waarenproben müssen vom Absender frankirt sein, wenn sie gegen die vor- 
stehende Taxe befördert werden sollen. Unfrankirte oder unzureichend frankirte Sendungen 
von Drucksachen und Waarenproben unterliegen dem Briefporto. 
Berlin W., den 23. Juni 1875. 
                           Kaiserliches General-Postamt.
 
                           Postverkehr mit Belgien. 
Vem 1. Juli ab treten im Postverkehr mit Belgien folgende Aenderungen ein. 
Der Meistbetrag einer nach Belgien gerichteten Postanweisung wird auf 375 Franken erweitert. 
Die Postanweisungs-Gebühr beträgt: 
bis 100 Franken Mark 8 Pf. 
über 100= 200 ..........—- 
-200-375- . « 1- 20 - 
Der Abschnitt der Postanweisung darf seitens bes Absenders zu schriftlichen Mittheilungen, außer 
der Angabe seines Namens und Wohnorts, nicht benutzt werden. 
Briefe mit Werthangabe sind einzeln bis zum Betrage von 10,000 Mark zulässig. Derartige 
Briefe dürfen nur Werthpapiere enthalten. Für die Briefe mit Werthangabe wird außer dem Porto, wie 
für Einschreibbriefe nach Belgien von gleichem Gewichte, eine Versicherungsgebühr von 30 Pfennig, für je 
1000 Mark oder einen Theil von 1000 Mark erhoben. Das Porto und die Versicherungsgebühr müssen 
stets vom Absender vorausbezahlt werden. 
 Postkarten mit vorausbezahlter Rückantwort sind zulässig. Die Gebühr beträgt 20 Pfennig 
pro Stũck. 
Durch Eilboten zu bestellende Sendungen sind mit dem Vermerk „durch Eilboten“ oder „a remettre 
den expres“ zu versehen. Die Sendungen müssen frankirt und eine Gebühr von 25 Pfennig für die Eil- 
bestellung im voraus entrichtet werden. 
Im Grenzbezirk zwischen Deutschland und Belgien bleibt die ermäßigte Taxe von 10 Pfennig für 
frankirte Briefe und 20 Pfennig für unfrankirte Briefe bestehen. 
Berlin W., den 24. Juni 1875. 
                          Kaiserliches General-Postamt.
 
                                Posverkehr mit Niederland. 
Vom 1. Juli ab treten im Postverkehr mit Niederland folgende Aenderungen ein: 
Der Meistbetrag einer nach Niederland gerichteten Postanweisung wird auf 175 Gulden N. W. 
erweitert.
	        
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