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Landstreichens und wiederholten Bettelns, durch Beschluß des Großherzoglich badischen
Landeskommissärs zu Konstanz vom 5. Juni d. Js;
5. der Maurergeselle Nikolai Kapastrali, gebürtig aus Bukarest in Rumänien, 36 Jahre alt,
nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens, durch Beschluß des Großherzog=
lich mecklenburg-schwerinschen Ministeriums des Innern vom 23. Juni d. Js.;
6. der Steindrucker Weichselfisch aus Warschau, 23 Jahre alt, nach erfolgter gerichtlicher
Bestrafung wegen Landstreichens und Bettelns, durch Beschluß des Herzoglich lauenburgischen
Landraths zu Ratzeburg vom 15. Juli d. Js.;
7. der Uhrmachergehülfe Joseph Rüscher, geboren und ortsangehörig zu Laufenburg (Kamon
Aargau in der Schweiz), 24 Jahre alt,
8. der Tagelöhner Joseph Kleiber, geboren und ortsangehörig zu Rohr (Kanton Solothurn
in der Schweiz), 33 Jahre alt,
zu 7 und 8 nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens (zu 7 auch
wegen groben Unfugs), durch Beschluß des Kaiserlichen Bezirkspräsidenten in Kolmar
vom 2r. 7. und 13. Juli d. Js.)
aus dem Reichsgebiete ausgewiesen worden.
2. Zoll-= und Steuer--Wesen.
In Folge der Verlegung des Kaiserlichen Hauptsteueramts zu Straßburg vom Stadtbahnhofe in
das Innere der Stadt ist auf dem Stadtbahnhofe eine dem genannten Hauptamte untergeordnete Zoll= und
Steuer-Abfertigungsstelle mit der Bezeichnung:
„Kaiserliches Hauptsteueramt Straßburg, Abfertigungsstelle am Stadtbahnhofe“
errichtet, welcher die vollen Hebungs= und Abfertigungsbefugnisse des Hauptamts zustehen.
Auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Verfassung des Deutschen Reichs ist nach Vernehmung
des Ausschusses für Zoll= und Steuerwesen der Königlich württembergische Zollinspektor Herzog zu Stuttgart
den Hauptämtern zu Hannover, Hildesheim und Münden mit dem Wohnsitz in Hannover als
Stationskontrolör vom 1. August d. Js. ab beigeordnet.