Central-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichskanzler-Amt.
–.
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang Zwei Thaler.
III. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 27. August 1875. Nr.. 36.
Inhalt: I. Allgemeine Verwaltungs-Sachen Verweisung 4. Münz-Wesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichs-
von Ausländern aus dem Reichsgebiet . . Seite 469. münzen; — Uebersicht über die bis Ende Juli 1875 für
2. Finanz= Wesen: Nachweisung der Einnahmen an Zöllen Rechnung dea werlhen Reichs zur Einziehung gelangten
und gemeinschaftlichen Steuern, sowie anderer Einnahmen Landes--Silber- und Kupfermünzen .
im Deutschen Reiche für die Zeit vom 1. Januar bis zum 5. Marine und Schiffahrt: Quarantaine-Vorschrift. 474.
Schlusse des Monats Juli 5187 ... 6. Konsulat = Wesen: Ertheilung von Befugnissen ect. 474.
3. Zoll- und Steuer-Wesen: Kompetenz einer Steuerstelle 7. Personal-Veränderungen ect.: Ernennung . 414.
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen.
Auf Grund des 8. 39 des Strafgesetzbuchs sind
1. der russische Ueberläufer Johann Klein jud aus Czechanow, Gouvernement Rosk, 46 Jahre
alt, nach Verbüßung einer wegen einfachen Diebstahls im wiederholten Rückfalle erkannten
Zuchthausstrafe von vier Jahren,
2. der russische Ueberläufer Sergei Siederow aus Peizorn, Gouvernement Pskow, 29 Jahre alt,
nach Verbüßung einer wegen schweren Diebstahls erkannten Zuchthausstrafe von einem Jahre,
durch voshin der Königlich preußischen Regierung zu Königsberg vom resp. 12. und
16. August d. Js.;
und auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs sind
3. der Wollspinner Wilhelm Swoboda, gebürtig aus Althobendorf bei Reichenberg in Böhmen,
19 Jahre alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Bettelns und Widerstandes gegen
die uttgeal. Itto Beschluß der Königlich sächsischen Kreishauptmannschaft zu Leipzig
vom 19. Juli d. Js
4. der Mechanikus Ole Olsen, gebürtig aus Christiania, 23 Jahre alt, nach erfolgter gericht-
licher Bestrafung wegen Landstreichens, durch Beschluß des Grohherzoglih mecklenburgischen
Ministerinms des Innern zu Schwerin vom 30. Juli d. Js.;
5. der Bierbrauer Emil Büchler aus Bern, 30 Jahre alt, nach erfolgter gerichtlicher Be-
strafung wegen Laudstreichens und wissentlichen Gebrauchs falscher Legitimationspapiere,
durch Beschluß der Königlich preußischen Regierung zu Aachen vom 11. August d. Js.;
6. der Maulwurfsfänger Josef Limacher, gebürtig und ortsangehörig in Schöpfheim (Kanton
Luzern, Schweiz), 56 Jahre alt,
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