Gesetz-Sammlung
fuͤr die
Königlichen Preußischen Stagten.
No. 2—
[o. 1334.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 9ten Juli 1831., wegen des durch die Regierung
in Coblenz zu erlassenden öffentlichen Aufgebots der Anspruchsberechtigten
auf die Polcher Dingtagsbesitzungen.
U. den in Ihrem Berichte vom 26ten Mai c. angezeigten Verhälnissen,
autorisire Ich Sie, die unbekannten Interessenten, welche an die im Bezirke der
Regierung zu Coblenz belegenen, aus der französischen Verwaltung in den Besik
des diesseitigen Domainen-Fiskus übergegangenen Besitzungen des Polcher
Dingtages aus irgend einem Rechtsverhältnisse einen Anspruch zu haben ver-
meinen, vermittelst eines durch die Regierung zu Coblenz zu veranlassenden
öffentlichen Aufgebots, innerhalb einer Frist von drei Monaten, zur Wahrnehmung
und Ausführung ihres Rechts, unrer der Verwarmung der Praklusson mit ihren
Ansprüchen an den Domainen-Fiskus, vorzuladen.
Berlin, **r Iten Juli 1831.
Friedrich Wilhelm.
An
den Staats= und Finanzminister Maassen, und
an das Justizministerium.
Jabrgang 1832. (No. 1334 — 1335.) B (Xo. 1335.)
(Ausgegeben zu Berlin den 2ten Februar 1832.)