Full text : Das Reichs-Versicherungsamt und die Deutsche Arbeiterversicherung.

wirte  als  Sachverständige  zugezogen.  Am  25.  Oktober
1901  fand  im  Reichs-Versicherungsamt  eine  Konferenz
mit  den  Chefärzten  von  Heilstätten  für  Lungenkranke
und  den  Vertrauensärzten  von  Versicherungsanstalten
unter  dem  Vorsitze  des  Präsidenten  statt.  Vom  Reichs-Versicherungsamte
  waren  außerdem  der  Direktor  und
mehrere  Mitglieder  der  Abteilung  für  Invalidenversicherung
  dabei  beteiligt.  Es  war  ferner  ein  Vertreter
des  Kaiserlichen  Gesundheitsamts  zugegen.  Zweck  der
Versammlung  war  eine  Aussprache  zum  Austausche
von  Erfahrungen  über  innere  Fragen  der  Heilstättenpraxis
  mit  dem  Ziele,  Richtlinien  zu  finden  und  festzulegen,
  welche  bei  der  Errichtung  und  Benutzung  von
Lungenheilstätten  von  Bedeutung  und  vorbildlich  sein
könnten,  ohne  daß  doch  dadurch  nach  irgend  einer  Seite
hin  ein  Druck  ausgcübt  werden  sollte.

Auch  in  neuester  Zeit  sind  einige  wichtige  Fragen,
die  mit  der  Tuberkulosebekämpfung  zusammenhängen,
auf  Veranlassung  des  Reichs-Versicherungsamts  in
Konferenzen  zwischen  ihm  und  den  Versicherungsträgern
  beraten  worden.  Zunächst  geschah  dies  bei  den
Berhandlungen  mit  Vertretern  der  Landes-Versicherungsämter,
  Versicherungsanstalten  und  Kasseneinrichtungen,
  die  —  auch  zu  anderen  Zwecken  —  am
15.  Dezember  1908  unter  dem  Vorsitze  des  Präsidenten
stattfanden.  Den  Anlaß  hierzu  bot  die  Anregung  des
Reichs-Versicherungsamts,  die  Unterlagen  und  die
Bearbeitung  der  vom  Reichs-Versicherungsamte  bisher
  alljährlich  herausgegebenen  Statistik  der  Heilbehandlung
  bei  den  Trägern  der  Invalidenversicherung
  in  mehrfacher  Beziehung  umzugestalten.  Hierbei
wurde  seitens  des  Reichs-Versicherungsamts  namentlich
  darauf  hingewiesen,  wie  notwendig  vor  der  Aufnahme
  des  Kranken  in  eine  Lungenheilstätte  eine  zuverlässige
  Feststellung  darüber  sei,  ob  er  an  Lungentuberkulose
  leide,  und  wie  weit  dieses  Leiden  vorgeschritten
  sei.  In  Verfolgung  dieses  Gedankens  wurden
von  dem  Referenten  des  Reichs-Versicherungsamts
und  demnächst  auch  in  der  Besprechung  alle  von  früher
her  im  Gebrauche  befindlichen  und  in  neuerer  Zeit
vorgeschlagenen,  bereits  mehr  oder  minder  erprobten
Methoden  zum  Nachweise  der  Tuberkulose,  insbesondere
  zur  Stellung  einer  Frühdiagnose,  eingehend  erörtert,
  damit  durch  Meinungsaustausch  möglichste
Klarheit  darüber  erlangt  würde,  mit  welchen  dieser
Mittel  der  erstrebte  Erfolg  zu  erreichen  sei,  und  welche
von  ihnen  sich  zur  Anwendung  in  Heilstätten  eigneten

oder  etwa  unanwendbar  erschienen.  Auf  derselben
Konferenz  wurde  ferner  über  die  Einführung  einer  einheitlichen
  „Stadieneinteilung“  zur  gleichmäßigen  Bezeichnung
  des  jeweiligen  Standes  der  Tuberkulose
beraten.  Auch  kam  daselbst  zur  Sprache,  ob  und  inwieweit
  die  Versicherungsanstalten  sich  bei  der  Durchführung
  der  Wohnungsdesinfektion  beim  Wohnungswechsel
  tuberkulöser  Personen  durch  Hergabe  von
Geldbeträgen  beteiligen  dürften.  Endlich  wurde  ebenda
  über  eine  lebhaftere  Beteiligung  der  Träger  der
Invalidenversicherung  bei  der  Bekämpfung  des  Lupus
und  über  eine  Beteiligung  derselben  Versicherungsträger
  an  den  aus  ärztlichen  Kreisen  angeregten  Bestrebungen
  zur  Ansiedlung  leicht  lungenkranker  Arbeiter
  in  Deutsch-Südwestafrika  verhandelt.  Die  mit
der  Neugestaltung  der  Unterlagen  für  die  Statistik  der
Heilbehandlung  und  ihrer  Bearbeitung  zusammenhängenden
  Fragen  sind  dann  vom  Reichs-Versicherungsamt
  in  einer  Verhandlung  am  12.  Februar  1909
mit  einer  in  der  Konferenz  vom  15.  Dezember  1908
gewählten  Kommission  im  einzelnen  beraten  worden.
In  dieser  Verhandlung,  an  der  außer  Vorstandsmitgliedern
  der  in  die  Kommission  gewählten  Versicherungsträger
  auch  eine  größere  Anzahl  von  Vertrauensärzten
  der  letzteren  teilnahm,  wurde  u.  a.  beschlossen,
die  Statistik  der  Heilerfolge  künftig  auch  auf  die  Kehlkopf=
  und  die  Hauttuberkulose  (Lupus)  auszudehnen.
Es  wurde  ferner  erörtert,  in  welcher  Weise  die  auf  der
VI.  Internationalen  Tuberkulose-Konferenz  in  Wien
im  September  1907  vereinbarte  „Turban-Gerhardtsche
  (Kaiserliches  Gesundheitsamt)  Stadieneinteilung“
in  der  Statistik  zu  verwerten  sei.

Zur  Einführung  dieser  Stadieneinteilung  hatte  das
Reichs-Versicherungsamt  durch  ein  Rundschreiben
schon  längere  Zeit  vor  der  Konferenz  vom  15.  Dezember
  1908  die  sämtlichen  Versicherungsträger  angeregt.
  Mit  zwei  Ausnahmen  hatten  diese  dann  für  das
Jahr  1909  die  Anwendung  jener  Stadieneinteilung
durchgeführt.  Auf  Grund  der  darüber  erstatteten
Berichte  hat  das  Amt  eine  Nachweisung  über  die
Anwendung  der  bezeichneten  Stadieneinteilung  auf
die  von  den  Trägern  der  Invalidenversicherung
im  Jahre  1909  behandelten  lungentuberkulösen  Personen
  ausgearbeitet.  Sie  bildet  einen  Teil  der  kürzlich
  erschienenen  Statistik  der  Heilbehandlung  für
die  Jahre  1905  bis  1909.  Die  Ergebnisse  dieser
Zusammenstellung  erschienen  aber,  wem  sie  auch

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