wirte als Sachverständige zugezogen. Am 25. Oktober
1901 fand im Reichs-Versicherungsamt eine Konferenz
mit den Chefärzten von Heilstätten für Lungenkranke
und den Vertrauensärzten von Versicherungsanstalten
unter dem Vorsitze des Präsidenten statt. Vom Reichs-Versicherungsamte
waren außerdem der Direktor und
mehrere Mitglieder der Abteilung für Invalidenversicherung
dabei beteiligt. Es war ferner ein Vertreter
des Kaiserlichen Gesundheitsamts zugegen. Zweck der
Versammlung war eine Aussprache zum Austausche
von Erfahrungen über innere Fragen der Heilstättenpraxis
mit dem Ziele, Richtlinien zu finden und festzulegen,
welche bei der Errichtung und Benutzung von
Lungenheilstätten von Bedeutung und vorbildlich sein
könnten, ohne daß doch dadurch nach irgend einer Seite
hin ein Druck ausgcübt werden sollte.
Auch in neuester Zeit sind einige wichtige Fragen,
die mit der Tuberkulosebekämpfung zusammenhängen,
auf Veranlassung des Reichs-Versicherungsamts in
Konferenzen zwischen ihm und den Versicherungsträgern
beraten worden. Zunächst geschah dies bei den
Berhandlungen mit Vertretern der Landes-Versicherungsämter,
Versicherungsanstalten und Kasseneinrichtungen,
die — auch zu anderen Zwecken — am
15. Dezember 1908 unter dem Vorsitze des Präsidenten
stattfanden. Den Anlaß hierzu bot die Anregung des
Reichs-Versicherungsamts, die Unterlagen und die
Bearbeitung der vom Reichs-Versicherungsamte bisher
alljährlich herausgegebenen Statistik der Heilbehandlung
bei den Trägern der Invalidenversicherung
in mehrfacher Beziehung umzugestalten. Hierbei
wurde seitens des Reichs-Versicherungsamts namentlich
darauf hingewiesen, wie notwendig vor der Aufnahme
des Kranken in eine Lungenheilstätte eine zuverlässige
Feststellung darüber sei, ob er an Lungentuberkulose
leide, und wie weit dieses Leiden vorgeschritten
sei. In Verfolgung dieses Gedankens wurden
von dem Referenten des Reichs-Versicherungsamts
und demnächst auch in der Besprechung alle von früher
her im Gebrauche befindlichen und in neuerer Zeit
vorgeschlagenen, bereits mehr oder minder erprobten
Methoden zum Nachweise der Tuberkulose, insbesondere
zur Stellung einer Frühdiagnose, eingehend erörtert,
damit durch Meinungsaustausch möglichste
Klarheit darüber erlangt würde, mit welchen dieser
Mittel der erstrebte Erfolg zu erreichen sei, und welche
von ihnen sich zur Anwendung in Heilstätten eigneten
oder etwa unanwendbar erschienen. Auf derselben
Konferenz wurde ferner über die Einführung einer einheitlichen
„Stadieneinteilung“ zur gleichmäßigen Bezeichnung
des jeweiligen Standes der Tuberkulose
beraten. Auch kam daselbst zur Sprache, ob und inwieweit
die Versicherungsanstalten sich bei der Durchführung
der Wohnungsdesinfektion beim Wohnungswechsel
tuberkulöser Personen durch Hergabe von
Geldbeträgen beteiligen dürften. Endlich wurde ebenda
über eine lebhaftere Beteiligung der Träger der
Invalidenversicherung bei der Bekämpfung des Lupus
und über eine Beteiligung derselben Versicherungsträger
an den aus ärztlichen Kreisen angeregten Bestrebungen
zur Ansiedlung leicht lungenkranker Arbeiter
in Deutsch-Südwestafrika verhandelt. Die mit
der Neugestaltung der Unterlagen für die Statistik der
Heilbehandlung und ihrer Bearbeitung zusammenhängenden
Fragen sind dann vom Reichs-Versicherungsamt
in einer Verhandlung am 12. Februar 1909
mit einer in der Konferenz vom 15. Dezember 1908
gewählten Kommission im einzelnen beraten worden.
In dieser Verhandlung, an der außer Vorstandsmitgliedern
der in die Kommission gewählten Versicherungsträger
auch eine größere Anzahl von Vertrauensärzten
der letzteren teilnahm, wurde u. a. beschlossen,
die Statistik der Heilerfolge künftig auch auf die Kehlkopf=
und die Hauttuberkulose (Lupus) auszudehnen.
Es wurde ferner erörtert, in welcher Weise die auf der
VI. Internationalen Tuberkulose-Konferenz in Wien
im September 1907 vereinbarte „Turban-Gerhardtsche
(Kaiserliches Gesundheitsamt) Stadieneinteilung“
in der Statistik zu verwerten sei.
Zur Einführung dieser Stadieneinteilung hatte das
Reichs-Versicherungsamt durch ein Rundschreiben
schon längere Zeit vor der Konferenz vom 15. Dezember
1908 die sämtlichen Versicherungsträger angeregt.
Mit zwei Ausnahmen hatten diese dann für das
Jahr 1909 die Anwendung jener Stadieneinteilung
durchgeführt. Auf Grund der darüber erstatteten
Berichte hat das Amt eine Nachweisung über die
Anwendung der bezeichneten Stadieneinteilung auf
die von den Trägern der Invalidenversicherung
im Jahre 1909 behandelten lungentuberkulösen Personen
ausgearbeitet. Sie bildet einen Teil der kürzlich
erschienenen Statistik der Heilbehandlung für
die Jahre 1905 bis 1909. Die Ergebnisse dieser
Zusammenstellung erschienen aber, wem sie auch
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