Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dritter Jahrgang. 1875. (3)

                                         — 821 — 
                                 Bekanntmachung, 
betreffend die Reichs-Hauptkasse. Vom 29. Dezember 1875. 
In Gemäßheit der Bestimmungen im §. 22 des Bankgesetzes vom 14. März 1875 (Reichs-Gesetzblatt Seite 177) 
und des §. 11 des Statuts der Reichsbank vom 21. Mai 1875 (Reichs-Gesetzblatt Seite 203) ist die Wahr- 
nehmung der Zentralkassengeschäfte des Deutschen Reichs vom 1. Januar 1876 ab auf die Reichsbank-Haupt- 
kasse hierselbst übertragen, welche dieselben unter der Benennung „Reichs-Hauptkasse“ führen wird. 
Für die Buchführungsgeschäfte der Reichs-Hauptkasse ist bei der Reichsbank-Hauptkasse eine besondere 
Geschäftsabtheilung eingerichtet. Alle amtlichen Ausfertigungen der Reichs-Hauptkasse müssen die Unterschrift 
des Vorstehers dieser Geschäftsabtheilung oder seines geordneten Vertreters, und die Unterschrift eines derselben 
angehörigen Buchhalters tragen. 
Hier am Orte sind Zahlungen an die Reichs-Hauptkasse für deren Rechnung an die Reichsbank-Haupt 
kasse zu leisten. Quittungen der Reichs-Hauptkasse über solche Zahlungen bedürfen, neben den Unterschriften 
der vorgedachten beiden Beamten der Reichs-Hauptkasse, noch der Unterschrift des betreffenden Kassirers der 
Reichsbank-Hauptkkasse. 
Berlin, den 29. Dezember 1875. 
                               Der Reichskanzler. 
                                       v. Bismarck. 
  
                            8. Zoll= und Steuer-Wesen.
 
In Folge der anderweiten Regelung des Verkehrs mit Branntwein zwischen dem deutschen Brannt- 
weinsteuergebiete und Luxemburg sind folgende Anordnungen getroffen worden: 
I. Im Grenzbezirke von Luxemburg wird die Transport-Kontrole für Branntwein ohne Rücksicht auf 
die Menge vom 1. Januar 1876 ab eingeführt. 
II. Zur Ausfertigung und Erledigung von Uebergangsscheinen in Luxemburg sind folgende Stellen 
ermächtig 
1. das Hauptzollamt zu Luxemburg, 
2. die Zoll-Expedition am Bahnhofe zu Luxemburg, 
3. Legitimationsscheinstelle zu Ufflingen, 
4. „ Weiswampach, 
5. „ Uebergangsabgaben- Erhebungsstelle zu Wiltz, 
6. „ Legitimationsscheinstelle zu Vianden, 
7. „ Uebergangsabgaben-Erhebungsstelle zu Diekirch, 
8. „ „ „ Ettelbrück, 
9. „ „ Echternach, 
10. „ Übergangsschein Ausfertigungs-- und Erledigungsstelle zu Wasserbillig, 
  
» » Übergangsabgaben Erhebungstelle zu Grevenmacher, 
 
8e  
  
  
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