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duras dem Weltpostverein bei. Das Porto beträgt demnächst für frankirte Briefe nach Neu-Fundland
20 Pf., nach den übrigen Kolonien 40 Pf. auf je 15 Gramm, für Postkarten nach Neu-Fundland 10 Pf.,
nach den übrigen Kolonien 20 Pf. und für Drucksachen, Waarenproben und Geschäftspapiere nach Neu—
Fundland 5 Pf, nach den übrigen Kolonien 10 Pf. auf je 50 Gramm. Bei unfrankirten Briefen aus
Neu--Fundland kommen 40 Pf., bei solchen aus den übrigen Kolonien 60 Pf. für je 15 Gramm zur Er-
hebung. Die Einschreibgebühr beträgt 20 Pf.; für die Beschaffung eines Rückscheins tritt eine weitere
Gebühr von 20 Pf. hinzu.
Berlin W., den 19. Dezember 1878.
Der General-Postmeister.
Stephan.
Telegraphischer Verkehr mit Großbritannien und Irland.
Vem 1. Januar 1879 ab beträgt die Taxe für Telegramme nach Großbritannien und Irland ohne Unter-
schied der Entfernung 30 Pf. für jedes Wort.
Berlin W., den 20. Dezember 1878.
Der General-Postmeister.
Stephan.
. Kon sulat-= Wesen.
Den Kaiserlichen Konsul O. Wantzelius in St. Thomas ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Reichs-
dienste ertheilt worden.
Dem zeitigen Verweser des Kaiserlichen General-Konsulates in Bucarest, Freiherrn von Rotenhan,
sowie dem Vize-Konsul a. i. bei dem Kaiserlichen General-Konsulate in Shanghai, von Krencki, ist auf
Grund der Gesetze vom 4. Mai 1870 §F. 1 und vom 6. Februar 1875 5S. 85 für die betreffenden Amts-
bezirke die Ermächtigung ertheilt worden, vertretungsweise bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichs-
angehörigen und Schutzgenossen vorzunehmen, und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle derselben zu
eurkunden.
Da- Kaiserliche Konsulat in Cartajena (Columbien) ist eingezogen.
Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.