Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Neunter Jahrgang. 1881. (9)

473 — 
  
Der Pfändungsbeschluß ist zuzustellen: 
  
  
1. 2. 3. 4. 
Lau- » » 
fende wem bei Pfändung Bemerkungen. 
Nr. 
A. des Diensteinkommens 
II.. Der Militär-Intendantur' 1 der Regiments-Kommandeure und der Komman- 
des Armee-Korps. deure der selbständigen (nicht regimentirten) 
Bataillone, 
2 der Offiziere bei dem Pionier-Bataillon Nr. 13, 
32der Auditeure, Zu Ziffer 4—6. 
4|des Generalarztes und des bei diesem fungi= Bezüglich des Gar- 
renden Assistenzarztes, der Garnisonärzte, sowie nisonarztes, der Gar- 
des Korps-Stabsapothekers, nisonpfarrer und 
5H der Garnisonpfarrer und Garnisonküster in Ab--Garnisonküster, sowie 
sicht auf ihre Bezüge aus Militärfonds, des Platzmajors der 
6K der Platzmajore, Festung Ulm linken 
Ufers hat die Zustel= 
lung an die Militär- 
Intendantur des 
XIV. Armee= Korps 
in Karlsruhe zu er- 
7 des Korps-Roßarztes beim Generalkommando, folgen. 
8Eder Militär-Intendanturbeamten mit Ausnahme Wegen des Militär- 
des Militär-Intendanten, Intendanten s. Alll; 
9 der Beamten der Magazinverwaltungen, ebenso wegen der 
10|der Beamten des Montirungsdepots, Beamten des Kriegs- 
11|der Beamten der Garnisonverwaltungen, zahlamts. 
12 der Militär-Baubeamten, 
13,der Beamten der Garnisonlazarethe, 
14 des Lehrers bei der Garnisonschule in Hohen- 
asperg, 
III.Dem Kriegsministerium. sämmtlicher übrigen unter den Nummern A l 
und II nicht inbegriffenen Offiziere und Be- 
amten der Militärverwaltung, 
B. der Pension und des sonstigen aus 
Militärfonds fließenden Einkommens 
Dem Kriegsministeriim. 1 deir sämmtlichen mit Pension zur Disposition 
gestellten Offiziere und Militärbeamten, 
22 der sämmtlichen auf Ineaktivitätsgehalt oder 
Wartegeld gesetzten Offiziere und Beamten 
der Militärverwaltung, 
3ä der sämmtlichen mit Pension gänzlich verab- 
  
  
  
schiedeten Offiziere und Beamten der Militär- 
verwaltung. 
  
  
76“
	        
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