Full text : Central-Blatt für das Deutsche Reich. Neunter Jahrgang. 1881. (9)

Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

    

im

Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

 

 

IX.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  4.  März  1881.  No. 9.
Inhalt:  1.  Eisenbahn-Wesen:  Bekanntmachung,  betreffend  der  Schiffe  der  Deutschen  Kriegs=  und  Handels-Marine
Abänderungen,  des  Betriebsreglements  für  dies  Eisen-  mit  ihren  Unterscheidungs-Signalen  für  1881.  84
bahnen  Deutschlands  Seite  83  .  «  .
Zoll und Steuer-Wesen: Dispensation der Essig-  4.   Konsulat -  Wesen:    Bestellung  eine  Konsular  Agenten  –
fabrikanten  von  der  Vorschrift  in  §.  26  Ziffer  3  des  Re-  Einziehung  einer  Konsular-  Agentur)  —  Todesfall
gulativs  über  die  Steuerfreiheit  des  Branntweins  zu  ge-  Exequatur  erteilungen  .  .  .  —  . . . . 85
werblichen Zwecken: -Befugniß einer Steuerstelle.  . . . .84  5.Polizei-Wesen Anweisung von Ausländern aus dem
3.  Marine  und  Schiffahrt:  Erscheinen  der  Amtlichen  Liste  Reichsgebiet.....  ....  85

 

 

1.  Eisenbahn-Wesen.

 

Bekanntmachung,  .
betreffend  Abänderungen  des  Betrie  bsreglements  für  die  Eisenbahnen  Deutschlands.

 

Nach  dem  vom  Bundesrath  in  seiner  Sitzung  vom  19.  Februar  d.  J.  auf  Grund  des  Artikels  45
der  Reichsverfassung  gefaßten  Beschlusse  tritt  in  den  Bestimmungen  der  Anlage  D.  zu  §.  48  des  Betriebsreglements
  für  die  Eisenbahnen  Deutschlands  eine  Aenderung  dahin  ein:
daß  in  Nr.  I  im  Eingang  Absatz  4  statt:
„Sprengkräftige  Zündungen  als:  Sprengkapseln,  elektrische  Minenzündungen“
gesetzt  ist:
„Sprengkräftige  Zündungen  mit  Ausnahme  der  Sprengzündhütchen  oder  Sprengkapseln
(vergleiche  unten  Nr.  III),  auch  elektrische  Minenzündungen“
und  daß  ferner  in  Nr.  III  statt:
„Zündhütchen  für  Schußwaffen  und  Geschosse"

gesetzt  ist:
„Zündhütchen  (einschließlich  der  Sprengzündhütchen  oder  Sprengkapseln)*.
Berlin,  den  1.  März  1881.  Der  Reichskanzler.

v.  Bismarck.

 

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