Central-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamt des Innern.
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark.
IX. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 4. März 1881. No. 9.
Inhalt: 1. Eisenbahn-Wesen: Bekanntmachung, betreffend der Schiffe der Deutschen Kriegs= und Handels-Marine
Abänderungen, des Betriebsreglements für dies Eisen- mit ihren Unterscheidungs-Signalen für 1881. 84
bahnen Deutschlands Seite 83 . « .
Zoll und Steuer-Wesen: Dispensation der Essig- 4. Konsulat - Wesen: Bestellung eine Konsular Agenten –
fabrikanten von der Vorschrift in §. 26 Ziffer 3 des Re- Einziehung einer Konsular- Agentur) — Todesfall
gulativs über die Steuerfreiheit des Branntweins zu ge- Exequatur erteilungen . . . — . . . . 85
werblichen Zwecken: -Befugniß einer Steuerstelle. . . . .84 5.Polizei-Wesen Anweisung von Ausländern aus dem
3. Marine und Schiffahrt: Erscheinen der Amtlichen Liste Reichsgebiet..... .... 85
1. Eisenbahn-Wesen.
Bekanntmachung, .
betreffend Abänderungen des Betrie bsreglements für die Eisenbahnen Deutschlands.
Nach dem vom Bundesrath in seiner Sitzung vom 19. Februar d. J. auf Grund des Artikels 45
der Reichsverfassung gefaßten Beschlusse tritt in den Bestimmungen der Anlage D. zu §. 48 des Betriebsreglements
für die Eisenbahnen Deutschlands eine Aenderung dahin ein:
daß in Nr. I im Eingang Absatz 4 statt:
„Sprengkräftige Zündungen als: Sprengkapseln, elektrische Minenzündungen“
gesetzt ist:
„Sprengkräftige Zündungen mit Ausnahme der Sprengzündhütchen oder Sprengkapseln
(vergleiche unten Nr. III), auch elektrische Minenzündungen“
und daß ferner in Nr. III statt:
„Zündhütchen für Schußwaffen und Geschosse"
gesetzt ist:
„Zündhütchen (einschließlich der Sprengzündhütchen oder Sprengkapseln)*.
Berlin, den 1. März 1881. Der Reichskanzler.
v. Bismarck.
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