Tentral-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichsamt des Innern.
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark.
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X. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 21. April 1882. RX 16.
Inhalt: 1. Zoll- und Steuer-Wesen: Zollbehandlung des 4. Finanz-Wesen: Nachweisung über Einnahmen des Reichs
bei der Verarbeitung von ausländischem Roheisen ent— vom 1. April 1881 bis Ende. März 1882 206
stehenden Abbrandes; — Befugniß einer Steuerstelle 5. Statistik: Definitives Hauptergebniß der Volkszählung
Seite 179 vom 1. Dezember 1880l .2077
2. Militär-Wesen: Verzeichniß der höheren Lehranstalten, 6. Konsulat-Wesen: Exequatur-Ertheilung 208
welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissen- 7. Marine und Schiffahrt: Uebersicht über die Zahl der
schaftliche Befähigung für den einjährigfreiwilligen Entscheidungen des Ober-Seeamts und der Seeämter im
Militärdienst berechtigt sind; — desgl. der provisorisch Jahre 1881; — Erscheinen des I. Nachtrags zur amtlichen
berechtigten Anstalen 179 Schiffsliste fr. 182 . . ..... 208
3. Maaß= und Gewichts-Wesen: Bekanntmachung, betreffend 8. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
den Abel'schen Petroleumprober 196 Reichsgebiete. ..... . 209
1. Zoll= und Steuer-Wesen.
Nach dem Beschlusse des Bundesraths vom 28. März d. IJ. sind die obersten Landesfinanzbehörden fortan
ermächtigt, sowohl von ausländischem Roheisen, welches Eisen= und Stahlwerke mit der Bestimmung, die
daraus gefertigten Waaren in das Ausland auszuführen, zollfrei einführen, als auch von dergleichen in-
ländischem Eisen, welches diese Werke mit ausländischem zusammen behufs Ausfuhr der Fabrikate verarbeiten
und zu diesem Zwecke vorher auf ihre Privat-Niederlage gebracht haben, den bei der Verarbeitung entstehenden,
für jedes einzelne Werk jeweilig durchschnittlich zu ermittelnden Abbrand zollfrei abschreiben zu lassen.
Dem Königlich preußischen Hauptsteueramte zu Glogau ist die Ermächtigung ertheilt worden, die daselbst
eingehenden Mineralöle von weniger als 790 oder von mehr als 830 Dichtigkeitsgraden unter Kontrole der
Verwendung zollfrei abzulassen.
2. Militär-Wesen.
Bekanntmachung
eines Verzeichnisses derjenigen höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über
die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind.
s wird hierunter ein Verzeichniß derjenigen höheren Lehranstalten zur öffentlichen Kenntniß gebracht, welche
sich zur Zeit in Gemäßheit des §. 90 Th. I. der Wehrordnung vom 28. September 1875 im Besitze der
Berechtigung zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-frei-
willigen Militärdienst befinden.
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