Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zehnter Jahrgang. 1882. (10)

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B. 
Die Revision übernehmen: 
VP. 
Anmeldung 
über 
die Ausfuhr von Mühlenfabrikaten mit dem Anspruch auf Zollnachlaß. 
  
Die Anmeldung ist vorgelegt am (25. Juli 62) und unter Nr. (20) des Anmelde-Registers eingetragen. Binnen (vierzelhn) 
Tagen nach bewirkter Revision, den Tag der Revision nicht mitgerechnet, sind die angemeldeten Fabrikate unter Vor- 
legung dieser Anmeldung dem (TMaupt-Sol)-Amt zu (Ham behuss Ausgangsrevision zu gestellen. 
oder 
brikate sind spätestens am 
unter Vorlegung dieser Anmeldung und der Transportpapiere zur Ausgangsrevision zu gestellen. 
Eine Revision hat nicht stattgefunden. Die angemeldeten 
Amte zu 
dem 
Datum. (Magdeburg, den 25. Juk 1682.) 
(Maupt-Steuer)-Amt. 
Stempel. 
Unterschrift. 
Der Unterzeichnete meldet hiermit dem (Maupe-Steuen)-Amte zu (Nerselbst) an, daß er beabsichtigt, am (25. d. M.) 
(Fommittags 
Kalnes Eliseh) 
Uhr die umstehend näher bezeichneten, in seiner Mühle hergestellten Mühlenfabrikate (mittelse des 
... 
zu versenden, um dieselben mit dem Anspruch auf Zollnachlaß über das (Haupt-Zolh--Amt zu (Hamburg) nach dem 
Auslande auszuführen. 
Datum. Magdeburg, den 24. /7. 1882.) 
  
Namen. N. N 
Vermerke 
über 
veränderte Bestimmung der Mühlenfabrikate. 
Ich beantrage, diese Ausfuhr-Anmeldung hier zu er— Genehmigt. 
lediiien. den 188 
............................ den188 Amt 
Ich beantrage, diese Ausfuhr-Anmeldung zum Zweck Eingetragen unter kcr. des Registers 
der Weiterversendung der Mühlenfabrikate an nund auf dss Amt...........·...·........... ,unterEr- 
in auf das -Amt zu überweisen.“) streckung der Gültigkeitsfrist bis 1c27 -, , 
den 188 überwiesen.“) 
··················· « Verschluß: [[[[[&III9 
—–. den 18· 
-Amt. 
  
.) Der Ausstellung einer Annahme-Erklärung seitens des Antragstellers (§F. 24 des Begleitschein-Regulativs) bedarf es nicht. Das 
überweisende Amt trägt die überwiesene Ausfuhr-Anmeldung, falls bei demselben ein Notiz-Register nach Muster D geführt wird, in dieses 
Register und zwar in Spalte 1 bis 6 mit einer entsprechenden Bemerkung in Spalte 18, andernfalls aber nach der Bestimmung im F§. 26 des 
e 
Begleitschein-Regulativs in das Gegleitschein Aussertigungeregister ein und giebt dem Ausstellungs-Amt von der geschehenen Ue 
einer Mittheilung über die Erledigung der Ausfuhr-Anmeldung seitens des Aus- 
der etwaigen Verlängerung der Gestellungsfrist Nachricht. 
stellungs-Amtes an das überweisende Amt bedarf es gleichfalls nicht. 
rweisung und 
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