— 251I —
„katholische Abteilung‘‘, die man seiner Zeit im preußischen
Kultusministerium errichtet hatte, um im Kontfliktsfalle die
Rechte des Staates den maßlosen Ansprüchen des römischen
Stuhles gegenüber wirksam wahrzunehmen, habe allgemach ihre
Aufgabe umgekehrt darin gesehen, die Ansprüche der römischen
Papstkirche dem preußischen Staate gegenüber zu verfechten, habe
nicht einmal beanstandet in den halbpolnischen Gebieten der
östlichen Provinzen das Polentum auf Kosten des Deutschtums
zu fördern! In seiner Abneigung gegen jeden inneren Kampf
und gegen jeden Streit der Art (will heißen: mit der Kirche)
habe er diesen (mißlichen) Frieden mit allen seinen Nachteilen dem
Kampfe vorgezogen, sich diesem seinerseits versagt zu einer
Zeit, da er von anderen Seiten vielfach dazu gedrängt wurde.
Es habe sogar, infolge der Haltung Italiens während des französischen
Krieges, da Garibaldi mit seinen Freischaren auf französischem
Boden gegen Deutschland kämpfte, einen Augenblick
gegeben, da er eine Verständigung mit dem römischen Stuhle
angestrebt habe. Er wäre damals persönlich sogar nicht unbedingt
abgeneigt gewesen, die Paragraphen der preußischen Verfassung,
welche den Kirchen eine so weitgehende Selbständigkeit einräumten,
in die Reichsverfassung zu übernehmen. Sogar die Gründung
der Zentrumsfraktion hätte ihm, da der frühere Bundestagsgesandte
v. Savigny dabei war, keine allzu große Besorgnis eingeflößt.
Erst als er gewahr wurde, welche Fortschritte das Polentum
mit Hilfe der römischen Kirche gemacht hatte, daß selbst
in Oberschlesien eine polnische Partei erstand, wie das Zentrum
sich mit Hilfe der priesterlichen Agitation und einer ‚„hetzenden
Kaplanpresse‘'‘, wie sie über ganz Deutschland sich zu verbreiten
anfing, zu einer römischen Phalanx ausgestaltete, einem römischen
Generalstabe gleichkam, der darauf aus war, sämtliche
Römisch-Katholische unter dem päpstlichen Banner zu vereinigen,
so daß die Weisungen aus dem Vatikan ihnen auch für ihr
politisches Verhalten maßgebend wurden, im- preußischen
Staate ein staatlicher Dualismus zur Geltung zu kommen drohte,
der einem Staate im Staate gleichkam, hatte er gemeint, mit
Abwehrmaßregeln nicht länger zögern zu dürfen. Stand doch
geradezu die Existenz des Staates auf dem Spiele!
Unter dem Eindruck dieser seiner fulminanten Reden
stimmte schließlich auch das preußische Herrenhaus unterm
24. April 1873 für die Verfassungsänderung und am ı. Mai 1873