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Den Königlich preußischen Untersteuerämtern zu Homburg v. d. H. und zu Langenschwalbach im
Hauptamtsbezirke Biebrich ist die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen I über Reisegeräth und die
mit solchem zusammen eingehenden zollpflichtigen Waaren, dem erstgenannten Amte außerdem auch die Befugniß
zur Erledigung von Begleitscheinen I über Waaren der Nummern 10, 18, 20 und 25 des Zolltarifs
beigelegt worden.
Dem Fürstlich schwarzburgischen Steueramt zu Stadtilm ist die Befugniß zur Erhebung der Stempelabgabe
und Abstempelung von im Bundesgebiet gefertigten Spielkarten (vergl. Ziff. I Abs. 1 der Ausführungs-Vorschriften
zum Gesetz vom 3. Juli 1878, betreffend den Spielkartenstempel, — Central-Blatt
1878 S. 403) beigelegt worben.
Den Reichsbevollmächtigten für Zölle und Steuern, Königlich bayerischen Ober-Zollräthen Freiherrn
von Aufseß in Berlin und Schübeck in Cöln ist von der Königlich bayerischen Regierung der Titel und
Rang von Ober-Regierungsräthen verliehen worden.
Berichtigung.
In dem auf Seite 280 abgedruckten Verzeichniß derjenigen Waaren, welche in Lübeck außer den allgemein
für kontofähig erklärten zur Kontirung zugelassen werden, ist unter b. Zeile 2 das Wort „Farben“ mit den
folgenden Worten „und Tuschkasten"“ unrichtig nicht durch einen Bindestrich verbunden. Es muß daselbst
heißen: „Farben= und Tuschkasten“.
2. Konfulat-Wesen.
Den Herrn Max Alfred Reinick ist Namens des Reichs das Exequatur als spanischer Vize-Konsul in
Danzig ertheilt worden.