Full text : Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zehnter Jahrgang. 1882. (10)

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Den  Königlich  preußischen  Untersteuerämtern  zu  Homburg  v.  d.  H.  und  zu  Langenschwalbach  im
Hauptamtsbezirke  Biebrich  ist  die  Befugniß  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  über  Reisegeräth  und  die
mit  solchem  zusammen  eingehenden  zollpflichtigen  Waaren,  dem  erstgenannten  Amte  außerdem  auch  die  Befugniß
  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  über  Waaren  der  Nummern  10,  18,  20  und  25  des  Zolltarifs
beigelegt  worden.

 

Dem  Fürstlich  schwarzburgischen  Steueramt  zu  Stadtilm  ist  die  Befugniß  zur  Erhebung  der  Stempelabgabe
  und  Abstempelung  von  im  Bundesgebiet  gefertigten  Spielkarten  (vergl.  Ziff.  I  Abs.  1  der  Ausführungs-Vorschriften
  zum  Gesetz  vom  3.  Juli  1878,  betreffend  den  Spielkartenstempel,  —  Central-Blatt
1878  S.  403)  beigelegt  worben.

 

Den  Reichsbevollmächtigten  für  Zölle  und  Steuern,  Königlich  bayerischen  Ober-Zollräthen  Freiherrn
von  Aufseß  in  Berlin  und  Schübeck  in  Cöln  ist  von  der  Königlich  bayerischen  Regierung  der  Titel  und
Rang  von  Ober-Regierungsräthen  verliehen  worden.

 

Berichtigung.

In  dem  auf  Seite  280  abgedruckten  Verzeichniß  derjenigen  Waaren,  welche  in  Lübeck  außer  den  allgemein
für  kontofähig  erklärten  zur  Kontirung  zugelassen  werden,  ist  unter  b.  Zeile  2  das  Wort  „Farben“  mit  den
folgenden  Worten  „und  Tuschkasten"“  unrichtig  nicht  durch  einen  Bindestrich  verbunden.  Es  muß  daselbst
heißen:  „Farben=  und  Tuschkasten“.

 

2.  Konfulat-Wesen.

Den  Herrn  Max  Alfred  Reinick  ist  Namens  des  Reichs  das  Exequatur  als  spanischer  Vize-Konsul  in
Danzig  ertheilt  worden.