Volltext : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1840. (17)

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K.  Uebungen  in  Künsten.

Unterricht  im  Reiten  gibt  Stallmeister  von  Hermann.

Musikdirktor  Silcher  leitet  die  Gesang=  und  Instrumental-Musik.

Die  Uebungen  im  Zeichnungsinstitute  werden  von  den  Zeichnungslehrern
Dörr  und  Helwig  gemeinschaftlich  Donnerstags  von  8  —  12  Uhr  und  in  zwei
weitern  noch  zu  bestimmenden  Stunden  geleitet  werden.  Beide  sind  zur  Ertheilung
von  Privat-Unterricht  im  Zeichnen  und  Malen  bereit.
Fechtmeister  Kastroppgibt  Privat-Unterricht  im  Fechten  und  führr  die  Aufüicht
über  die  öffentlichen  Fechtübungen.=  "5

Tanzen  lehrt  Tanzmeister  Beck.

Das  Ende  der  Herbstferien  ist  auf  den  25.  Oktober  festgesetzt;  den  24.  Oktober
wird  die  Eröffnung  der  Vorlesungen  an  der  schwarzen  Tafel  bekannt  gemacht  werden,
und  die  Hauptvorlesungen  werden  am  26.  Oktober  ihren  Anfang  nehmen.  Acht  Tage
parer  darf  nach  der  K.  Verordnung  vom  26.  December  1834  (Reg.  Blatt  vom  Jahr  1835,

.17)  ohne  besondern  Grund  keine  Immatrikulation  mehr  Statt  finden.  Zum
wecke  für  diese  hat  sich  jeder  neu  ankommende  Studirende  innerhalb  zwei  Tagen
nach  seiner  Ankunft  bei  der  Immatrikulations-Commission  zu  melden  und  die  nöthigen
  Ursunden  vorzulegen.
Tüöbingen  den  20.  August  1840.  R.  Mohl.-Dienst-Erledigungen.



1)  Die  Bewerber  um  die  erledigte  Stelle  eines  Ober-Tribunalraths,  welcher  zunaͤchst
  die  Funktionen  eines  Dirigenten  des  Eivil-Senars  des  K.  Gerichtshofs  in
blin  gen  zu  übernehmen  hat,  werden  aufgefordert,  sich  innerhalb  vierzehn  Tagen
ei  dem  K.  Ober-Tribunal  zu  melden.
2)  Die  Bewerber  um  das  erledigte  in  der  zweiten  Besoldungsklasse  stehende
Gerichts=  Notariat  Horb  haben  sich  innerhalb  drei  Wochen  bei  dem  K.  Gerichtshofe
in  übingen  zu  melden.