Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zehnter Jahrgang. 1882. (10)

Tentral-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamt des Innern. 
    
Zu beziehen durch alle Poftanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
97 52. 
Inhalt: 1. Zoll= und Steuer-Wesen: Bundesrathsbeschluß, Handels= und Gewerbe-Wesen: Ergänzung der Bestim- 
betreffend Zolltarifirung mehrdrähtiger Wollengarne; — mungen über die Prüfung der Apothekergehülfen 458 
  
X. Jahrgang. 
  
  
  
Berlin, Freitag, den 29. Dezember 1882. 
  
  
  
1 
r—i 
desgl. betreffend Verzollung von Pappkartons mit Ueber- 3. Konsulat-Wesen: Ernennungen; — Ermächtigungen zur 
zug von Buchbinderleinen oder Leder; — Maßregel gegen Vornahme von Civilstandsakten 458 
Einschmuggelung von Spitzen auf dem Postwege; — Be- 4. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
  
fugnisse von Zoll- und Steuerstellen . Seite 457 Reichsgebiete..w ..... 459 
  
1. Zoll= und Steuer-Wesen. 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 14. Dezember d. J. beschlossen, daß an Stelle der Anmerkung 2 
zu „Wollengarn“ auf Seite 393 des amtlichen Waarenverzeichnisses zum Zolltarif zu setzen ist: 
„Wegen des Begriffs des dublirten und des drei= oder mehrdrähtig gezwirnten Garns s. die An- 
merkung zu 1 bis 4 bei „Baumwollengarn“. 
  
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 14. d. M. beschlossen, daß die Ausnahmevorschriften im §. 7 
Ziffer 4 Absatz 3 der Bestimmungen über die Tara (vergl. Bekanntmachung vom 17. Mai d. I., Central-= 
Blatt Seite 228) auch auf Druck= oder Bilderwerke, welche in Etuis, Futteralen oder ähnlichen Umschließun- 
gen eingehen, Anwendung zu finden haben. " 
  
E- ist die Anordnung getroffen, daß von den im Grenzbezirke des Königlich bayerischen Hauptzollamtes in 
Waldmünchen gelegenen Postanstalten zu Waidhaus, Eslarn, Schönsee, Schwarzach, Tiefenbach, Waldmünchen, 
Gleissenberg und Geigant Sendungen, welche möglicherweise Spitzen enthalten können, allgemein und ohne 
Rücksicht auf die Person des Aufgebers zur Beförderung landeinwärts nur gegen eine, für jeden einzelnen 
Fall einzuholende schriftliche Erlaubniß der Lokalzollstelle angenommen werden dürfen. 
  
Dem Königlich preußischen Untersteueramte zu Hersfeld im Hauptamtsbezirke Hanau ist die Befugniß zur 
Erledigung von Begleitscheinen II, und dem Königlich preußischen Nebenzollamte II. zu Poeszeiten im 
75
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.