Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zehnter Jahrgang. 1882. (10)

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Hauptamtsbezirke Memel die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen J über alle diejenigen Waaren, 
welche bei dem Kaiserlich russischen Zollamte III. Klasse zu Ossiany zum Eingange nach Rußland abgefertigt 
werden dürfen, beigelegt worden. 
  
Dem Großherzoglich mecklenburgischen Steueramte zu Plau im Hauptamtsbezirk Güstrow ist die unbeschränkte 
Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen II ertheilt worden. 
  
2. Handels= und Gewerbe-Wesen. 
—.. — — 
Bekanntm'chung,, 
betreffend die Ergänzung der Bestimmungen,über die Prüfung der Apothekergehülfen. 
Vom 23. Dezember 1882. 
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Der Bundesrath hat beschlossen, dem §. 11 der-Bekanntmachung, betreffend die Prüfung der Apotheker- 
gehülfen, vom 13. November 1875 (Central-Blatt Seite 761) die nachstehende Bestimmung hinzuzufügen: 
In dem Prüfungszeugniß ist das Gesammtergebniß durch eine der Zensuren „sehr gut“, „gut“, 
„genügend“ zu bezeichnen. 
Berlin, den 23. Dezember 1882. Der Reichskanzler. 
In Auftrage: Bosse. 
  
  
  
3Z. Kon fulat-Wesen. 
eine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs 
an Stelle des auf seinen Antrag entlassenen Konsuls J. Fried. Lahmann den Kaufmann Ernst 
Rohrmoser zum Konsul in San José (Costarica) 
und 
an Stelle des auf seinen Antrag entlassenen Konsuls Dr. Chr. M. Eisenstuck den Kaufmann Emil 
Flörke zum Konsul in Leon (Nicaragua) 
zu ernennen geruht. 
Dem Kaiserlichen Konsul Flörke in Leon (Nicaragua) und dem Kaiserlichen Konsul Rohrmoser in San 
José (Costarica) ist für ihre respektiven Amtsbezirke auf Grund des Reichsgesetzes vom 4. Mai 1870, §. 1, 
die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von deutschen Reichsangehörigen vor- 
zunehmen, und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle derselben zu beurkunden. 
 
	        
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