288 Woissenburger Quellen
heim °), Liutolvesheim*), Flahinga°), Heidolveebeim‘), Sigemundesheim®),
Ossinga®), Colugunstein ’), Biutincheim®), Bussinga°), Tarmaresbeim
!°), Habechesfelt?!), Ruocgesinga !?), Gladebach !), Freinesheim
!*), Gunterammesheim ?°), Muoterstat!®), Darifd]ingen * !', Hochhusen’®),
Heec curtes in summam collecte 60 et 8 inveniantur.
Acta sunt bec anno Domini 991 sub Ottone tercio !?).
a) arigingen.
einander Meckenheim, Alolfingen, Guntheim, also ist auch hier wohl Alollinga
zu lesen, das Elfingen OA. Maulbronn ist.
1) Gundheim hess. Kr. Worms. — ?) Liedoleheim BA. Karlsruhe. —
®) Flehingen BA. Breiten. — ‘) Heidelsheim BA. Bruchsal. — ®) Simmosheim
OA. Calw. — °®) Essingen BA. Landau. — ?) Colgenstein BA. Frankenthal.
— °) Bietigheim OA. Besighein. — °) Bissingen OA. Ludwigsburg. — '°) Durmersheim
BA. Rastatt. — '') Hagsflden BA. Karlsruhe. — '*) Ober- und
Unterriexingen OA. Vaihingen. — 1%) Grossglattbach ebd. — 14) Freinsheim
BA. Neustadt a. d. H. — °) Gomersheim BA. Landau. — '*) Muiterstadt
BA. Speier. — '') Darigingen kennt das Verzeichnis des Weissenburger Güterbesitzes
nicht, dagegen Daridingen (vgl. n. 22), das im C. E. nur durch die
schon von dem Schwabenherzog Otto I. dem Kloster entzogenen Orte Ansesbere
und Hemmingen (vgl. n. 33), die also von dem Kraschgaugrafen Otto
nicht weggenommen werden konnten, von dem folgenden Hochhusen garennt ist.
Vgl. P. 232—235. Daridingen ist derselbe Ort wie das schon genannte Tardingen.
Die zweimalige Erwähnung kann aber nicht auffallen, da der Ort
Derdingen OA. Maulbronn in Ober- und Unterderdingen zerfällt. — *°) Hochhausen
am Nechar bad. BA. Mosbach, wenn nicht su lesen ist Hochheim hess.
Kr. Worms. — 9) 991 kann nicht, wie Zeuss will, das Jahr der Bositsergreifung
sein, von der auch die Annales Wirenburgenses MG. 89. 3, 70 mit
den Worten berichten: Otto dux filius Conradi ducis istud cenobium, id est
Wicenburg, vi invasit, loca distribuit. Vgl. Z. 365. Denn als Gisilher 985
Abt wurde, war Weissenburg bereits in der Gewalt Ottos. (P. 301). Dass
sich das Kloster gegen die Pläne Ottos manmhaft wehrte, dass es lange, heisse
Kämpfe kostete, bis Otto zu seinem Ziel gelangte, ergiebt sich aus den Ausdrücken
„vi“ (Annal. Wizenb. I. c.) und „hostili oppressione* in unserer Stelle
und entspricht auch dem Charakter des Abtes Sandrat, der nach der allerdings
sehr parteiischen Charakteristik Ekhehards (casus s. Galli M@. 2,123
--146) eine leicht erregbare Natur war. Wahrscheinlich hatte Otto bald nach
Ottos II. Tod (am 7. Des. 983) seine Anstalten getroffen, um sich für das
von ihm 983 aufgegebene Herzogtum Kärnthen durch Unterjochung von Weissenburg
zu entschädigen. Die Katastrophe wird kurs vor dem Tod Sandrats
985 über Weissenburg hereingebrochen sein. Denn die Schädigung des Klosters
dürfte Sandrat das Leben so verbittert haben, dass er bald darauf starb.
Unter Gisilher, der offenbar eine Kreatur Ottos war („hortatu et consensu
Ottonis dueis“, P. 301), liess sich an eine. Rückgewinnung des verlorenen Besitzes
nicht denken. Aber unter Gerhoh oder Gerrich II. wagte man es, erst
den entzogenen Besits 991 urkundlich zusammenzustellen, um dam#t- Vorberei-