Metadata : Württembergische Geschichtsquellen. Zweiter Band. (2)

288  Woissenburger  Quellen

heim  °),  Liutolvesheim*),  Flahinga°),  Heidolveebeim‘),  Sigemundesheim®),
  Ossinga®),  Colugunstein  ’),  Biutincheim®),  Bussinga°),  Tarmaresbeim
  !°),  Habechesfelt?!),  Ruocgesinga  !?),  Gladebach  !),  Freinesheim
  !*),  Gunterammesheim  ?°),  Muoterstat!®),  Darifd]ingen  *  !',  Hochhusen’®),
  Heec  curtes  in  summam  collecte  60  et  8  inveniantur.
Acta  sunt  bec  anno  Domini  991  sub  Ottone  tercio  !?).

a)  arigingen.

einander  Meckenheim,  Alolfingen,  Guntheim,  also  ist  auch  hier  wohl  Alollinga
zu  lesen,  das  Elfingen  OA.  Maulbronn  ist.

1)  Gundheim  hess.  Kr.  Worms.  —  ?)  Liedoleheim  BA.  Karlsruhe.  —
®)  Flehingen  BA.  Breiten.  —  ‘)  Heidelsheim  BA.  Bruchsal.  —  ®)  Simmosheim
OA.  Calw.  —  °®)  Essingen  BA.  Landau.  —  ?)  Colgenstein  BA.  Frankenthal.
—  °)  Bietigheim  OA.  Besighein.  —  °)  Bissingen  OA.  Ludwigsburg.  —  '°)  Durmersheim
  BA.  Rastatt.  —  '')  Hagsflden  BA.  Karlsruhe.  —  '*)  Ober-  und
Unterriexingen  OA.  Vaihingen.  —  1%)  Grossglattbach  ebd.  —  14)  Freinsheim
BA.  Neustadt  a.  d.  H.  —  °)  Gomersheim  BA.  Landau.  —  '*)  Muiterstadt
BA.  Speier.  —  '')  Darigingen  kennt  das  Verzeichnis  des  Weissenburger  Güterbesitzes
  nicht,  dagegen  Daridingen  (vgl.  n.  22),  das  im  C.  E.  nur  durch  die
schon  von  dem  Schwabenherzog  Otto  I.  dem  Kloster  entzogenen  Orte  Ansesbere
  und  Hemmingen  (vgl.  n.  33),  die  also  von  dem  Kraschgaugrafen  Otto
nicht  weggenommen  werden  konnten,  von  dem  folgenden  Hochhusen  garennt  ist.
Vgl.  P.  232—235.  Daridingen  ist  derselbe  Ort  wie  das  schon  genannte  Tardingen.
  Die  zweimalige  Erwähnung  kann  aber  nicht  auffallen,  da  der  Ort
Derdingen  OA.  Maulbronn  in  Ober-  und  Unterderdingen  zerfällt.  —  *°)  Hochhausen
  am  Nechar  bad.  BA.  Mosbach,  wenn  nicht  su  lesen  ist  Hochheim  hess.
Kr.  Worms.  —  9)  991  kann  nicht,  wie  Zeuss  will,  das  Jahr  der  Bositsergreifung
  sein,  von  der  auch  die  Annales  Wirenburgenses  MG.  89.  3,  70  mit
den  Worten  berichten:  Otto  dux  filius  Conradi  ducis  istud  cenobium,  id  est
Wicenburg,  vi  invasit,  loca  distribuit.  Vgl.  Z.  365.  Denn  als  Gisilher  985
Abt  wurde,  war  Weissenburg  bereits  in  der  Gewalt  Ottos.  (P.  301).  Dass
sich  das  Kloster  gegen  die  Pläne  Ottos  manmhaft  wehrte,  dass  es  lange,  heisse
Kämpfe  kostete,  bis  Otto  zu  seinem  Ziel  gelangte,  ergiebt  sich  aus  den  Ausdrücken
  „vi“  (Annal.  Wizenb.  I.  c.)  und  „hostili  oppressione*  in  unserer  Stelle
und  entspricht  auch  dem  Charakter  des  Abtes  Sandrat,  der  nach  der  allerdings
  sehr  parteiischen  Charakteristik  Ekhehards  (casus  s.  Galli  M@.  2,123
--146)  eine  leicht  erregbare  Natur  war.  Wahrscheinlich  hatte  Otto  bald  nach
Ottos  II.  Tod  (am  7.  Des.  983)  seine  Anstalten  getroffen,  um  sich  für  das
von  ihm  983  aufgegebene  Herzogtum  Kärnthen  durch  Unterjochung  von  Weissenburg
  zu  entschädigen.  Die  Katastrophe  wird  kurs  vor  dem  Tod  Sandrats
985  über  Weissenburg  hereingebrochen  sein.  Denn  die  Schädigung  des  Klosters
dürfte  Sandrat  das  Leben  so  verbittert  haben,  dass  er  bald  darauf  starb.
Unter  Gisilher,  der  offenbar  eine  Kreatur  Ottos  war  („hortatu  et  consensu
Ottonis  dueis“,  P.  301),  liess  sich  an  eine.  Rückgewinnung  des  verlorenen  Besitzes
  nicht  denken.  Aber  unter  Gerhoh  oder  Gerrich  II.  wagte  man  es,  erst
den  entzogenen  Besits  991  urkundlich  zusammenzustellen,  um  dam#t-  Vorberei-