Full text : Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zwölfter Jahrgang. 1884. (12)

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

XII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  4.  Juli  1884.  217.
Inhalt:  1.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Tarasatz  für  Zünd-  2.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
hölzer  2c.  in  Kisten;  —  Ausfuhrabfertigung  von  Zucker  Reichsgebiete..  ...  ...  190
in  Würfelform;  —  Veränderungen  im  Bestande  und  in
den  Befugnissen  von  Steuerstellen  Seite  189

 

 

1.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  27.  Juni  d.  I.  beschlossen,  den  vom  1.  Juli  d.  J.  ab  für  die
Verzollung  von  Zündhölzern  und  Zündkerzchen  in  Kisten  (Anmerkung  zu  Nr.  5  e  des  Zolltarifs)  maßgebenden
  Tarasatz  auf  20  Prozent  festzustellen.
Berlin,  den  27.  Juni  1884.  Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  von  Burchard.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  24.  Juni  d.  J.  beschlossen,  in  Ergänzung  des  Bundesrathsbeschlusses
  vom  1.  Februar  1879  (vergl.  Central-Blatt  Seite  124)  folgende  Bestimmungen  zu  treffen:

1.  Die  Feststellung  des  Nettogewichts  des  mit  dem  Anspruche  auf  Steuervergütung  in  Kisten  ausgehenden
  rangirten  Würfelzuckers  bei  Posten  von  6  bis  einschließlich  18  Kisten  kann  probeweise
in  der  Art  erfolgen,  daß  6  Kisten  davon  ausgesondert  werden  und  aus  diesen  durch  Herausnahme
  von  je  einer  Seite  eine  Kiste  gebildet  und  verwogen  wird.

2.  Das  deklarirte  Nettogewicht  wird  der  Berechnung  der  Steuervergütung  zu  Grunde  gelegt,  wenn
dasselbe  das  bei  der  Probeverwiegung  ermittelte  Gewicht  nicht  um  mehr  als  2  Prozent  übersteigt.
Ist  der  Unterschied  erheblicher,  so  ist  die  ganze  Post  netto  zu  verwiegen.

 

Das  Königlich  preußische  Nebenzollamt  I.  zu  Schulpersiel  im  Hauptamtsbezirk  Tönning  ist  aufgehoben
worden.
In  Elsaß-Lothringen  ist  ertheilt  worden:
dem  Steueramt  zu  Molsheim  im  Hauptamtsbezirk  Schirmeck  und  den  Steuerämtern  zu  Benfeld
  und  Erstein  im  Hauptamtsbezirk  Colmar  die  Befugniß  zur  Ausstellung  und  Erledigung
von  Versendungsscheinen  1  und  II  über  inländischen  Taback,  und
den  Steuerämtern  zu  Wasselnheim  im  Hauptamtsbezirk  Schirmeck,  zu  Barr,  Markolsheim,
  Neubreisach,  Oberehnheim  und  Rappoltsweiler  im  Hauptamtsbezirk  Colmar,
sowie  zu  Bischweiler,  Brumath,  Buchsweiler,  Hochfelden,  Niederbronn,  Selz,
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