Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1891. (75)

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der  Reichs-Post-  und  -Telegraphenverwaltung  und  der  Reichs-—
druckerei,  vom  1.  Dezember  1891;  unter

Nr.  1979  Bekanntmachung,  betreffend  die  Erstreckung  der  Versicherungspflicht
  nach  dem  Invaliditäts=  und  Altersversicherungsgesetze  auf

die  Hausgewerbetreibenden  der  Tabackfabrikation,  vom  16.  Dezember
  1891.

Das  Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich  enthält  in  den  Nummern  50,  51:
S.  326  Veränderungen  in  dem  Stande  oder  den  Befugnissen  der  Zoll=  und
Steuerstellen,

S.  329  Aenderungen  in  dem  Verzeichniß  der  zur  Einziehung  von  Gerichtskosten
  bestimmten  Stellen,

S.  331  Abänderung  der  Anleitung  zur  Ermittelung  des  Alkoholgehalts  im
Branntwein  und  Anweisung  zur  Bestimmung  des  Faselöls,  sowie
Vorschriften,  betreffend  die  Abfertigung  von  Likören,  Fruchtsäften,
Essenzen,  Extrakten  und  dergleichen.

Weimar.  —  Hof-Buchdruckerei.