.. inweisun
Lau- Wanrenerkeichm auf g Tarasatz
fende für die Nummer Bemerkungen. (in Prozenten
es
Nr. Einfuhr. Zollarifs des Bruttogewichts).
1. 2. 3. 4. 5.
(1IV 239.Eisen= und Stahldraht, 6 à Als Eisendraht (Stahldraht) wird alles in —
(Hierin mit Ausschluß des Form von Bunden, Ringen 2c. aufge-
Nr. 240.)] unter Nr. 241 ge- wundene, gewalzte oder gezogene Eisen
nannten. behandelt. Auch polirter, geplätteter
oder faconnirter, verkupferter, verzinnter,
verzinkter, verbleiter oder gefirnißter
Eisen= oder Stahldraht ist hier nachzu-
weisen. — Mit Papier üÜberzogener
Eisen= und Stahldraht (Papierdraht) ist
dagegen unter Nr. 262, mit Kautschuck
oder Guttapercha überzogener 2c., sowie
dergl. Draht, welcher von anderen
Materialien (Hanf, Baumwollengarn,
Kupferblech 2c.) weiter umschlossen ist,
unter Nr. 508, mit Gespinnstfäden
übersponnener unter Nr. 530 anzu-
schreiben.
240.In Nr. 239.
241.Schmiedbares Eisen in6 Anmer.
Form von Stäben oder zu b u. d
Walzdraht zur Kratzen-
drahtfabrikation, auf
Erlaubnißschein unter
Kontrole.
242. In Nr. 243.
1+243.Eisenwaaren, ganz grobe, Ge a Hierher gehören auch rohe oder nur ab- —
(Hierin aus Eisenguß. geschliffene Platten (einschließlich der
Nr. 242.) Belegplatten), sowie Herzstücke (Kreu-
zungsstücke von Eisenbahngeleisen) und
Roststäbe aus Eisenguß.
244. Ambose; Schraubstöcke; 6e16 All diese Gegenstände auch in Verbindung —
Winden; Hackennägel; mit Holz, jedoch weder polirt noch
Schmiedehämmer; Bol- lackirt. Zu den hier nachzuweisenden
zen; grobe Federn; groben Federn gehören z. B. Zwischen-
Brecheisen; Hemm- lagerfedern für Eisenbahnschienen, Wagen-
schuhe; Hufeisen; Rad- und Polsterfedern, mit Ausnahme der
schienen. unter Nr. 249 genannten, zu den
Bolzen alle eisernen unpolirten, un-
lackirten Bolzen (ohne Schraubenge-
winde) und Eisenbahnlaschen-Bolzen. —
Radschienen sind fertige Radreifen.
1) Hiervon ge ören zu den Massengütern nur: Eisen= und Stahlwalzdraht, d. h. alles in Form von Bunden, Ringen 2c.
aufgewundene gewalzte Eisen. „ ·
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