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.. Hinweisun
Lau- Waarenverzeichniß auf Sea P Tarasatz
fende für die Nummer Bemerkungen. (in Prozenten
i es ichts).
Rr Einfuhr gZollterifs. des Bruttogewichts)
1. 2. 3. 4. 5.
Noch:
(474.) Kautschucksfäden außer 17b gewalztem Drahtgewebe; aufgelöster Kaut-
Verbindung mit ande- schuck und aufgelöste Guttapercha; auch
ren Materialien oder Guttapercha in Gestalt von dünnem
mit baumwollenem 2c. Leder.
Garn nur dergestalt
umsponnen, umflochten
oder umwickelt, daß sie
ohne Ausdehnung noch
deutlich erkannt werden
können; Platten aus
weichem Kautschuck;
aufgelöster Kautschuck.
475. Grobe Waaren aus 17t 16 Fss. u. Kst.
weichem Kautschuck, un-
lackirt, ungefärbt, un-
bedruckt; auch in Ver-
bindung mit anderen
Materialien.
Hierher gehören: grobe Schuhmacher-, Satt-
ler-, Riemer= und Täschnerwaaren, sowie
andere unlackirte, ungefärbte, unbedruckte
Waaren aus weichem (auch vulkanisirtem)
Kautschuck oder dergleichen Guttapercha;
alle diese Waaren auch in Verbindung
mit anderen Materialien, soweit sie da-
durch nicht unter Nr. 20 des Zolltarifs
fallen; ferner: Kautschuckfäden, mit baum-
wollenem, leinenem oder wollenem (ge-
bleichtem oder gefärbtem) Garn, oder mit
Seide umflochten oder umwickelt, sowie
übersponnene Kautschuckfäden; Schläuche
von mit Kautschuck getränkten oder über-
zogenen Zeugstoffen, von Kautschuck mit
Unterlagen von Zeugstoff (mit Ausnahme
der unter Nr. 483 aufgeführten Schläuche
aus Hanf 2c.); von zwei oder mehreren
durch Kautschuck verbundenen Zeugstoff-
lagen, in einer Wandstärke von mehr als
4 mm; alle diese Schläuche auch in Ver-
bindung mit anderen Materialien, soweit
sie dadurch nicht unter Nr. 20 des Zoll-
tarifs fallen; Schläuche von Hanf oder
anderen vegetabilischen Spinnstoffen (mit
Ausnahme der Baumwolle), gebleichte
oder ungebleichte, mit Kautschuck über-
zogen, getränkt oder ausgegossen, in Ver-
bindung mit anderen Materialien, soweit
sie dadurch nicht unter Nr. 20 des Zoll-
tarifs fallen; Piston-Packing; Platten
aus weichem, auch vulkanisirtem Kaut-
13 Kb.
6 Bll.