Tentral-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamt des Innern.
s———————————————————————
Zu beziehen durch ulle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgaug sechs Mark.
XII. Jahrgang. 6 Berlin, Freitag, den 8. Februar 1884. OSW.
Inhalt: 1. Zoll= und Stener-Wesen: Mittelwerth des 2. Konsulat-Wesen: Exequatur-Ertheiluig 28
österreichischen Gulden Gold bei Berechnung der Wechselstempelsteuer
2c.; — Veränderungen im Bestande und in 3. Polizei= Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
den Befugnissen von Zoll= und Steuerstellen. Seite 27 Reichsgebteee : : 28
1. Zoll= und Steuer-Wesen.
Bekanntmachung,
betreffend
den Mittelwerth des österreichischen Gulden Gold bei Berechnung der Wechselstempelsteuer und
der Reichsstempelabgabe.
In Ergänzung des Beschlusses vom 19. Januar 1882 (vergl. Bekanntmachung vom 1. Februar 1882,
Central-Blatt S. 26) hat der Bundesrath in seiner Sitzung vom 24. Januar d. J. beschlossen, daß zum
Zweck der Berechnung der Wechselstempelsteuer und der Reichsstempeloabgabe von ausländischen Aktien, Rentenund
Schuldverschreibungen der Mittelwerth von Einem österreichischen Gulden Gold auf 2 J/ zu bestimmen
sei.
Berlin, den 6. Februar 1884. Der Reichskanzler.
In Vertretung: v. Burchard.
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 24. Januar d. J. beschlossen, dem Königlich preußischen Hauptsteueramt
zu Wesel die Ermächtigung zur Abfertigung von Waaren der Nummern 22 e und t#, und dem
Großherzoglich hessischen Hauptsteueramt zu Worms die Ermächtigung zur Abfertigung von Waaren der
Nummern 2 c 1, 2, 3 und 22 a, b, e und f des Zolltarifs zu andern als den höchsten Zollsätzen der betreffenden
Tarifpositionen zu ertheilen.