Full text : Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zwölfter Jahrgang. 1884. (12)

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im

Reichsamt  des  Innern.

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Zu  beziehen  durch  ulle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgaug  sechs  Mark.

 

 

 

 

 

 

 

XII.  Jahrgang.  6  Berlin,  Freitag,  den  8.  Februar  1884.  OSW.
Inhalt:  1.  Zoll=  und  Stener-Wesen:  Mittelwerth  des  2.  Konsulat-Wesen:  Exequatur-Ertheiluig  28
österreichischen  Gulden  Gold  bei  Berechnung  der  Wechselstempelsteuer
  2c.;  —  Veränderungen  im  Bestande  und  in  3.  Polizei=  Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
den  Befugnissen  von  Zoll=  und  Steuerstellen.  Seite  27  Reichsgebteee  :  :  28

 

 

1.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Bekanntmachung,
betreffend

den  Mittelwerth  des  österreichischen  Gulden  Gold  bei  Berechnung  der  Wechselstempelsteuer  und
der  Reichsstempelabgabe.

In  Ergänzung  des  Beschlusses  vom  19.  Januar  1882  (vergl.  Bekanntmachung  vom  1.  Februar  1882,
Central-Blatt  S.  26)  hat  der  Bundesrath  in  seiner  Sitzung  vom  24.  Januar  d.  J.  beschlossen,  daß  zum
Zweck  der  Berechnung  der  Wechselstempelsteuer  und  der  Reichsstempeloabgabe  von  ausländischen  Aktien,  Rentenund
  Schuldverschreibungen  der  Mittelwerth  von  Einem  österreichischen  Gulden  Gold  auf  2  J/  zu  bestimmen
  sei.
Berlin,  den  6.  Februar  1884.  Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  v.  Burchard.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  24.  Januar  d.  J.  beschlossen,  dem  Königlich  preußischen  Hauptsteueramt
  zu  Wesel  die  Ermächtigung  zur  Abfertigung  von  Waaren  der  Nummern  22  e  und  t#,  und  dem
Großherzoglich  hessischen  Hauptsteueramt  zu  Worms  die  Ermächtigung  zur  Abfertigung  von  Waaren  der
Nummern  2  c  1,  2,  3  und  22  a,  b,  e  und  f  des  Zolltarifs  zu  andern  als  den  höchsten  Zollsätzen  der  betreffenden
  Tarifpositionen  zu  ertheilen.