Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zwölfter Jahrgang. 1884. (12)

  
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Lau- Waarenverzeichniß vin sn 9 Taras atz 
fende für die Nummer Bemerkungen. (in Prozenten 
. « . es des Bruttogewichts). 
Nr Einfuhr olltarifs. gewichts) 
1. 2. 3. 4. 5. 
538.Waaren aus feinem 21 à Hierher gehören u. A. auch Hüte aus den 
Wachstuch, Buchbin-Anmerk. genannten Materialien, unstaffirt, staffirt 
derleinen, Ledertuch, oder garnirt; Kleider von getheerten, ge- 
Wachsmusselin oder ölten, gefirnißten Zeugstoffen feinerer 
Wachstafft 2c. Art; Schabracken aus Tuch oder ähnlichen 
Zeugstoffen in Verbindung mit Leder, 
Ledertuch, Gurten und dergleichen; Beute!0 Fss. u. Kst. 
aus thierischer Blase, bedruckt oder un- 13 Kb. 
bedruckt, auch mit Einfaffsung von Zeugß Bll. 
stoff und mit Schnüren versehen; Luft- 
ballons aus thierischen Därmen, Blasen- 
oder Goldschlägerhaut; lackirte Stöcke 
aus Thierflechsen. 
539. Lederne Handschuhe. 21e Hierher gehört auch zu Handschuhen zuge- 
  
  
  
schnittenes Leder. 
  
  
22.“) Leinengarn, Leinwand und andere Leinenwaaren, d. i. Garn und Webe= oder Wirk- 
waaren aus Flachs oder anderen vegetabilischen Spinnstoffen, mit Ausnahme von Baumwolle. 
540. 
  
Jute= und Manillahanf- 
garn, eindrähtiges, un- 
gebleichtes, ungefärb- 
tes, unbedrucktes: bis 
Nr. 5 englisch. 
  
à 1 
à 2 
à 3 
à 4 
a 5 
a 1 
b 1 
b? 
bis 5 
7“ 7 541 ¾ 553; 
» » 542 5 554; 
7“ 7 543 17 555; 
„ „ 544 „ 556; 
7 7 545 ¾l 557; 
„ „ 546 „ 558; 
r 57 547 "5„ 559; 
  
22a41 
*) In der Tarifnummer 22 werden die Unterabtheilungen dieser Nummer nicht in 
stischen Waarenverzeichnisses hinter einander, sondern wie folgt nachgewiesen: 
unter Nr. 540 und 552; 
b 3 
b 1 bis 3 
  
  
Unter Nr. 540 ist auch Watte aus an- 
deren vegetabilischen Spinnstoffen als 
Baumwolle nachzuweisen. Ferner fallen 
hierunter: Jute, Kokos= und Manilla= 
hanffasern, welche zum Zwecke der Ver- 
packung oder behufs ihrer Verwendung 
als Material zur Fertigung von Seiler- 
waaren, Decken und dergleichen zu 
Strängen lose zusammengedreht sind, 
als Stricke oder Bindfaden aber nicht 
benutzt werden können. — Garne, ge- 
mischt aus Leinen, Jute oder Manilla= 
hanf, werden wie Leinengarn behandelt. 
  
unter Nr. 548 und 560; ·5 
„ 549 „ 561; e 1 bis 5 „ 
„ 562; l1 
„ 550, 563 und 564; 2 
„ 567 und 576; 1l1 und 2 „ 
„ 565, 568 und 577; g „ 
„ 551, 566 569, und 578; b „ 
„ 570 und 579; i 
  
der Reihenfolge der Nummern des stati- 
unter Nr. 571 und 580; 
„ 572 „ 581; 
„ 573 „ 582; 
„ 574 „ 583; 
„ 575 „ 584; 
„ 585 586; 
ü 587, 588 und’589; 
b 590.
	        
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