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.. Hinweisun
Lau- Waarenverjeichniß auf die 8 Tarasatz
fende für die Nummer Bemerkungen. (in Prozenten
.. ruDuur.-es des Bruttogewichts).
Nr. Ausfuhr und Durchfuh golltrifs e gewichts)
1. 2. 3. 4. 5.
513. Kanonenrohre von 19 42 ierher gehören auch bronzene Mörser (Ge-
Bronze. schütze).
514.Messingpatronen und 1942 Unter Patronen ist hier Munition für
Zündhütchen, mit oder Feuerwaffen zu verstehen. Auch Zünd-
ohne Füllung. pillen und Zündspiegel, sowie Artillerie=
Zündungen aus Kupfer oder Messing ge-
hören hierher.
515. Andere Waaren aus 1942 Hierher gehören insbesondere: polirte oder
Kupfer, Messing 2c., lackirte Kupfer= und Messingwaaren;
mit Ausschluß der Kupfer= und Messingwaaren in Verbindung13 Fss.
unter Nr. 516 ge- mit anderen Materialien, soweit sie nicht Kb.
nannten. unter Nr. 19 d41, 19 d3 oder 20 des ll.
Zolltarifs fallen; Nägel, Nieten, Stifte
und Zwecken von Kupfer oder Messing
mit Holz-, Steingut= 2c. Köpfen; nicht
fein gearbeitete Waaren aus Alfenide,
Argentan, Britanniametall, Bronze, Neu-
silber, Tomback und ähnlichen Legirungen,
auch in Verbindung mit anderen Mate-
rialien, soweit sie dadurch nicht unter
Nr. 20 des Zolltarifs fallen, 2c. =
516. Waaren aus Aluminiuim93 Sodweit diese Waaren durch die Verbindung 13 Fss.
Nickel; feine, insbeson- mit anderen Materialien nicht unterr Kb.
dere Luxusgegenstände, Nr. 20 des Zolltarifs fallen. — Ver-4 Bll.
aus Alfenide, Britan- nickelte Waaren aus den zu Nr. 19 des
niametall, Bronze, Neu- Zolltarifs gehörigen Metallen und Legi-
silber, Tomback und rungen werden wie Nickelwaaren be-
ähnlichen Legirungen; handelt. — Unter den hier nachzuweisen-
feine vernirte Messing- den feinen Alfenide-, Britanniametall-,
waaren; alle diese auch Bronze-, Neusilber-, Tomback= 2c. Waaren
in Verbindung mit an- im Sinne der Nr. 19 43 sind alle
deren Materialien. Gegenstände des Luxus, sowie diejenigen
Waaren zu verstehen, welche vernirt,
lackirt, polirt, ciselirt, guillochirt, orna-
mentirt oder in getriebener Arbeit her-
gestellt sind, oder welche auf andere Weise
eine feinere Bearbeitung erfahren haben.
— Feine Galanterie= und Quincaillerie-
waaren, ganz oder theilweise aus Alu-
minium, sowie dergleichen aus Nickel,
fallen unter Nr. 521.