Inhaltsverzeichnis : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1875. (2)

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Geseh-und  Mereduungs-giat

für  das

Königreich  Bayern.

M  33.

München,  den  19.  Juni  1875.

 

Inhalt:
Bekanntmachung  vom  15.  Juni  1875  Üder  die  Einziehung  der  bayer.  Cassa--Anweisungen.  —  Führung  des
Prädicats  Exrellenz.

Bekanntmachung  über  die  Einziehung  der  bayer.  Cassa-Anweisungen.
Königl.  Bayer.  Staatsministerium  der  Finanzen.

Im  Vollzuge  der  Bestimmung  des  F.  2  des  Reichsgesetzes  vom  30.  April  1874,  betreffend

die  Ausgabe  von  Reichscassenscheinen,  werden
die  ouf  fünfzig  Gulden,  fünf  Gulden  und  zwei  Gulden  lautenden  bayer.  Cassa-Anweisungen


zur  Einlösung  hiemit  aufgerufen.

Die  Inhaber  dieser  vom  5.  September  1866  datirten  und  von  der  kgI.  bayer.  Staatsschulden-Tilgungs-Commission
  ausgefertigten  Cassa-Anweisungen  werden  aufgefordert,  dieselben
zur  Einlösung  nach  dem  vollen  Nennwerth  zu  präsentiren.

Als  Einlösungscassen  sind  die  Staatsschulden-Tilgungs-Hauptcasse  in  München  und  die
kgl.  Hauptbank  in  Nürnberg  bestimmt.

 

 

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