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Geseh-und Mereduungs-giat
für das
Königreich Bayern.
M 33.
München, den 19. Juni 1875.
Inhalt:
Bekanntmachung vom 15. Juni 1875 Üder die Einziehung der bayer. Cassa--Anweisungen. — Führung des
Prädicats Exrellenz.
Bekanntmachung über die Einziehung der bayer. Cassa-Anweisungen.
Königl. Bayer. Staatsministerium der Finanzen.
Im Vollzuge der Bestimmung des F. 2 des Reichsgesetzes vom 30. April 1874, betreffend
die Ausgabe von Reichscassenscheinen, werden
die ouf fünfzig Gulden, fünf Gulden und zwei Gulden lautenden bayer. Cassa-Anweisungen
zur Einlösung hiemit aufgerufen.
Die Inhaber dieser vom 5. September 1866 datirten und von der kgI. bayer. Staatsschulden-Tilgungs-Commission
ausgefertigten Cassa-Anweisungen werden aufgefordert, dieselben
zur Einlösung nach dem vollen Nennwerth zu präsentiren.
Als Einlösungscassen sind die Staatsschulden-Tilgungs-Hauptcasse in München und die
kgl. Hauptbank in Nürnberg bestimmt.
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