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» Provinz Posen. VI. Herzogthum Braunschweig.
4. Das Pädagogium des Dr. Beheim-Schwarzbach #1. Die Privat-Lehranstalt des Dr. Günther zu
zu Ostrowo bei Filehne. Braunschweig,
Provinz Schlesien. #2. -Jakobson-Schule zu Seesen.
15. Die Handelsschule des Dr. Steinhaus zu VII. Herzogthum Anhalt.
Breslau Das Erziehungs- terrichts-Ensti
* gs= und Unterrichts-Institut des
6. das Pädagogium zu Niesky. Prof. Dr. Brinckmeier zu Ballenstedt und die
II. Königreich Bayern. snnateinafen Parallelklassen dieses In-
1. Das Real-Lehr-Institut von Anton Alfons
Bertololy und Valentin Trautmann zu VIII. Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt.
Frankenthal (Pfalz), « « .
12. die Handelsschule von Josef Damm zu Markt- 1ie Erziehungs-Anstalt des Dr. Fohangeean duro
breit a. Main. "
4 # IX. Freie und Hansestadt Lübeck.
Hll. Königreich Sachsen. 1Die Realschule des Dr. G. A. Reimann (srüher
1. Die Real-Abtheilung der Lehr= und Erziehungs- von Großheim) zu Lübeck.
Anstalt von Böhme zu Dresden,
12. das Real-Institut von G. Müller-Gelinek und X. Freie Hansestadt Bremen.
P. Th. Schumann (früher Gelinel-Körner- Die Realschule von C. W. Debbe zu Bremen.
sches Real-Institut) daselbst ),
3..-Lehr-Institut des Dr. Th. Schlemm (früher XI. Freie und Hansestadt Hamburg.
Käuffer) daselbst. +1. Die Schule des Dr. T. A. Bieber zu Hamburg,
*rQ,„ » 12. - -Dr. H. Bock (früher Dr. J.
IV. Königreich Württemberg. G. Fischer) daselbst,
l. Die höhere Handelsschule zu Stuttgart, 13. - - der Gebrüder F. und W. Glitza
2. = Privat-Lehranstalt von Friedrich Rauscher daselbst,
(Institut Rauscher) daselbst. 14. - von F. L. Nirrnheim daselbst,
15. „ des Dr. M. Otto daselbst,
V. Großherzogthum Baden. +6. israelitische Stiftungsschule daselbst,
Die Privatanstalt von Bender zu Weinheim 17. = Talmud-Tora-Schule daselbst,
(verbunden mit der höheren Bürgerschule 18. = Raalschule der reformirten Gemeinde da-
daselbst). selbst.
D. Lehranstalten, deren Berechtigung zur Ausstellung wissenschaftlicher Befähigungszeugnisse
von der Erfüllung besonders festgestellter Bedingungen abhängig ist.
.... Rheinprovinz.
I. Königreich Preußen. +2. Die Gewerbeschule zu Saarbrücken.3)
Provinz Schleswig-Holstein. # II. Königreich Sachsen.
1. Die Kaiserliche Marineschule zu Kiel.?) Die höhere Gewerbeschule zu Chemnitz. )
Berlin, den 23. April 1885. Der Reichskanzler.
In Vertretung: Eck.
Befähigungszeugnisse nur auf Grund einer im Beisein eines Regierungs-Kommissars abgehaltenen, wohlbestandenen Entlassungs-
prüfung ausstellen, für welche das Reglement von der Aufsichtsbehörde genehmigt ist.
1) Auf dieser Anstalt ist der obligatorische Unterricht im Latein auf die drei unteren Klassen beschränkt
2) Diese Anstalt darf denjenigen jungen Leuten Befähigungszeugnisse ausstellen, welche die Kadetten-Eintrittsprüfung
bestanden haben. Bei letzterer bildet das Latein einen obligatorischen Prüfungsgegenstand.
3) Diese Anstalt darf denjenigen ihrer Schüler Befählgungszeugife ausstellen, welche nach Absolvirung der ersten
theoretischen Klasse die Reife für die Fachklasse erworben haben.
4) Diese Anttalt ist befugt, denjenigen ihrer Schüler Befähigungszeugnisse zu ertheilen, welche in einer von einem Re-
ierungs-Kommissar abgehaltenen Sölußorüsung dargethan haben, daß sie den ersten (1½jährigen) und zweiten (1 jährigen)
r#sus der Anstalt durchgemacht und sich das Lehrpensum genügend angeeignet haben.