Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreizehnter Jahrgang. 1885. (13)

— 39 — 
Formular für die Anmeldung. 
Stat 2 Kreis (Amit 
Regierungsbezirrkkkkkgkgkgd Gemeinde-(Guts-) Bezirk 
Anmeldung 
auf Grund des §. 11 des Unfallversicherungsgesetzes. 
——i 
Name des Gegenstand des Zahl der durchschnittlich be- 
Unternehmers Betriebes *) schäftigten versicherungs- Bemerkungen 
(Firma) pflichtigen Personen““) 
  
  
  
  
, den 1385 
(Unterschrift des zur Anmeldung Verpflichteten.) 
  
5) Nur solche Betriebe, welche sich auf die Ausführung von Bauarbeiten erstrecken, sind anzumelden; doch ist nicht er- 
forderlich, daß die Arbeiter ausschließlich bei Bauarbeiten beschäftigt werden. 
*##) Die Anmeldung hat auch dann zu erfolgen, wenn weniger als 10 versicherungspflichtige Personen (Arbeiter und 
solche Betriebsbeamte, deren Jahresarbeilsverdienst an Gehalt oder Lohn zweitausend Mark nicht übersteigt) beschäftigt werden. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.