— 371 —
Tentral-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamt des Innern.
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Prännmerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark.
XIV. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 5. November 1886. 9S45.
Inhalt: 1. Kolonial-Wesen: Auszug aus der Dienst- 3. Versicherungs = Wesen: Verlegung des Sitzes eines
anweisung, betreffend die Ausübung der Gerichtsbarkeit Schiedsgerichts 376
im Schutzgebiet der Neu-Guinea-Kompagnie Seite 371
2. Marine und Schiffahrt: Erscheinen des Handbuchs für 4. Konsulat-Wesen: Ernennung; — Exequatur-Ertheilung
die deutsche Handels-Marine auf das Jahr 1886; — 376
desgl. des III. Nachtrags zur amtlichen Schiffsliste für
1886; — desgl. eines weiteren Heftes der Entscheidungen 5. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
des Ober- Seeamts und der Seeämter 373 Reichsgebltltltee 376
1. Kolonial-Wesen.
Auszug
aus
der Dienstanweisung, betreffend die Ausübung der Gerichtsbarkeit im Schutzgebiete der Neu-
Guinea-Kompagnie, vom 1. November 1886.
Zur Ausführung der Vorschriften über die Ausübung der Gerichtsbarkeit im Schutzgebiete der Neu-
Guinea-Kompagnie wird, im Einvernehmen mit der Direktion der Kompagnie, Folgendes bestimmt:
2c. 2c. 2c.
III. Gerichtsbehörde.
(Zu §. 5 des Gesetzes über die Konsulargerichtsbarkeit; §. 2 des Gesetzes vom 17. April 1886.)
2. Die Gerichtsbehörde hat in den von ihr ausgehenden Schriftstücken
a) sofern es sich um Geschäfte handelt, welche zur Zuständigkeit des Gerichts des Schutzgebiets
gehören, die Bezeichnung als
„Kaiserliches Gericht des Schutzgebietes der Neu-Guinea-Kompagnie",
b) sofern es sich um Geschäfte handelt, welche zur Zuständigkeit des zur Ausübung der Gerichts-
barkeit ermächtigten Beamten gehören, die Bezeichnung als
„Kaiserlicher Richter des Schutzgebietes der Neu-Guinea-Kompagnie"
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