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Bezeichnung der Stellen.
Angabe
bei den für Militär-
anwärter nicht aus-
schließlich bestimmten
Stellen, in welchem
Bezeichnung
der Behörden, an welche die
Bewerbungen zu richten sind,
wenn es nicht die Behäörde
selbst ist, bei welcher die An-
Bemerkungen.
Umfange dieselben
vorbehalten sind. stellung gewünscht wird.
2. Polizei-Präsidium zu Berlin und Polizei-Direktion
zu Charlottenburg:
Büreau= und Kassenbeamte ('Polizeisekretäre
und Büreauassistenten, Oberbuchhalter, Kassirer
und Buchhalter),
mindestens die eine
Hälfte, unter An-
rechnung der von der
Besetzung mit Mili-
täranwärtern aus-
geschlossenen Stellen
des Rendanten der
Polizei-Hauptkasse,
des Vorstehers der
Kalkulatur und des
Vorstehers des Prä-
sidialbüreaus auf
die andere Hälfte.
sämmtlich, jedoch unter
Ausschluß derjeni-
en Stellen für
Polizei-Präsident zu Berlin.
Abtheilungswachtmeister, Polizeiwachtmeister und
Polizei-Präsident zu Berlin.
Schutzmänner.
Die Anzahl der
aus#zuschließenden
Stellen wird durch
den Minister des
i Innern nach vor-
n
a mi em
welche im Kriminal- Kriegsminister be-
dienste verwendet stimmt.
werden.
3. Uebrige Königliche Polizeiverwaltungen:
Büreaubeamte "1. und 2. Klasse (Polizeisekretäre mindestens zur Hälfte.Der Vorsteher der betreffenden
und Büreauassistenten), 4 Polizeiverwaltung.
Polizeiwachtmeister und Schutzmänner. sämmtlich, jedoch mit desgl. Die zunganr Tnr
zjeni- auszuschließenden
Ausschluß derjeni- r wird durch
gen Stellen für den Minister des
Wachtmeister und Innern nag ver-
3 gangiger Verneh-
Schutzmänner, . . mungg mit dem
welche im Kriminal- Kriegsministerbe-
dienste verwendet stimmt.
werden.
4. Straf= und Gefängnißanstalten:
Sekretäre und Büreauassistenten,
Hausväter,
Oberaufseher und Aufseher.
Minister des Innern.
Der Vorsteher der betreffenden
Straf= oder Gefängnißan-
mindestens zur Hälfte.
sämmtlich, jedoch unter
Ausschluß derzeni-
gen Stellen, in
welchen Beamte zu
technischen Dienst-
leistungen und zur
Leitung oder Beauf-
sichtigung von hand-
werksmäßiger Ar-
beit verwendet wer-
den.
stalt.
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Die Anzahl der
auszuschließenden
Stellen wird durch
den Minister des
Innern nach vor-
gängiger Verneh-
mung mit dem
Kriegsminister be-
stimmt.