Full text : Das Königreich Württemberg. Erster Band. (1)

102  Geschichtliche  Einleitung.

Während  der  kriegerischen  Vorgänge,  welche  erst  mit  dem  Versailler  Friedensschluß
  vom  26.  Februar  und  dem  Frankfurter  Frieden  vom  10.  Mai  1871
ihr  definitives  Ende  fanden,  kam  der  Vertrag  über  den  Eintritt  des  Königreichs
  in  den  neuen  Deutschen  Bund  zu  Stande,  welcher  sich  durch  Vereinigung
  auch  Badens,  Hessens  und  Bayerns  mit  dem  Norddeutschen  Bund
bildete,  (d.  d.  Berlin,  25.  November  1870)  und  erfolgte  gleichzeitig  der
Abschluß  einer  Militärkonvention,  welcher  gemäß  die  württembergischen
Truppen  als  in  sich  geschlossenes  Armeekorps  ein  Theil  des  unter  dem
König  von  Preußen  als  Bundesfeldherrn  stehenden  deutschen  Bundesheeres
wurden.  Am  1.  Januar  1871  trat  Württemberg  dem  genannten  Vertrag
zufolge  in  den  neuen  Bund  ein,  welcher  am  18.  desselben  Monats  in
seinem  Bundespräsidium,  dem  Könige  von  Preußen,  einen  Erbkaiser  des
Deutschen  Reichs  und  am  16.  April  d.  J.  eine  definitive  Verfassung  erhielt.

Anhang.
Uebersicht  der  neuwürttembergischen  Erwerbungen  nach
den  einzelnen  Friedensschlüssen  und  Verträgen.

Württemberg  erhielt:

1)  Durch  den  Pariser  Frieden  vom  20.  Mai  1802  und  den  Reichs-Deputations-Hauptschluß
  vom  25.  Februar  1803  theils  für  den  Verlust  Mömpelgards
  mit  Zubehörden  und  der  elsäßischen  Besitzungen,  theils  für  erlittenen  Kriegsschaden:
  die  gefürstete  Probstei  Ellwangen  (23.000  E.),  die  Reichsabtei  Zwiefalten
(4800  E.),  die  Frauenklöster  Heiligkreuzthal  (3200  E.),  Rottenmünster  (3000  E.)
und  Margrethausen  (20  E.),  das  Ritterstift  Komburg  (3700  E.),  die  Abtei  Schönthal
  (3000  E.),  das  Dorf  Dürrenmettstetten  (2.  Hälfte,  160  E.),  das  adelige  Damen-=stift
  Oberstenfeld,  endlich  die  9  Reichsstädte  mit  ihren  Gebieten:  Hall  (16  000  E.),
Rottweil  (13  500  E.),  Gmünd  (13500  E.),  Eßlingen  (10  700  E.),  Reutlingen
(10  000  E.),  Heilbronn  (9500  E.),  Aalen  (2500  E.),  Weil  die  Stadt  (1800  E.),
Giengen  (1600  E.).  Zusammen  eine  Bevölkerung  von  ungefähr  120  000  E.,  während
die  Bevölkerung  der  abgetretenen  Landestheile  auf  50  000  E.  berechnet  war;  dabei
hatte  Württemberg  88  000  fl.  jährliche  Renten  zu  übernehmen.:)

2)  Durch  K.  Friedrichs  Patent  vom  19.  November  1805,  dem  gemäß  er  die
in  und  an  seinen  Landen  gelegenen  Besitzungen  der  Reichsritterschaft,  des  Deutschen
und  Johanniter-Ordens  in  Besitz  nahm  und  bei  dessen  Ausführung  Napoleon  I.  in  einem
Tagesbefehl  vom  19.  Dezember  d.  J.  die  Unterstützung  der  französischen  Truppen
gewährte,  durch  den  Preß  burger  Frieden  vom  26.  Dezember  1805,  welchem  ein
zwischen  Württemberg  und  Frankreich  zu  Brünn  am  12.  Dezember  abgeschlossener
  Staatsvertrag  vorangieng:

 

vorgefallenen  kriegerischen  Ereignisse.  1847;  v.  Stadlinger,  Geschichte  des  württembergischen
  Kriegswesens  von  der  frühesten  bis  zur  neuesten  Zeit.  1856.

1)  Die  Einwohnerzahl  wird  in  den  statistischen  Zusammenstellungen  aus  jener
Zeit  ziemlich  verschieden  angegeben,  obige  Zahlen  sind  daher  jedenfalls  nur  als  „ungefähre“
  Berechnung  zu  bezeichnen.  —  Auch  der  Beginn  des  Erwerbs  der  Herrschaft
Adelmannsfelden  fällt  in  diese  Zeit.