102 Geschichtliche Einleitung.
Während der kriegerischen Vorgänge, welche erst mit dem Versailler Friedensschluß
vom 26. Februar und dem Frankfurter Frieden vom 10. Mai 1871
ihr definitives Ende fanden, kam der Vertrag über den Eintritt des Königreichs
in den neuen Deutschen Bund zu Stande, welcher sich durch Vereinigung
auch Badens, Hessens und Bayerns mit dem Norddeutschen Bund
bildete, (d. d. Berlin, 25. November 1870) und erfolgte gleichzeitig der
Abschluß einer Militärkonvention, welcher gemäß die württembergischen
Truppen als in sich geschlossenes Armeekorps ein Theil des unter dem
König von Preußen als Bundesfeldherrn stehenden deutschen Bundesheeres
wurden. Am 1. Januar 1871 trat Württemberg dem genannten Vertrag
zufolge in den neuen Bund ein, welcher am 18. desselben Monats in
seinem Bundespräsidium, dem Könige von Preußen, einen Erbkaiser des
Deutschen Reichs und am 16. April d. J. eine definitive Verfassung erhielt.
Anhang.
Uebersicht der neuwürttembergischen Erwerbungen nach
den einzelnen Friedensschlüssen und Verträgen.
Württemberg erhielt:
1) Durch den Pariser Frieden vom 20. Mai 1802 und den Reichs-Deputations-Hauptschluß
vom 25. Februar 1803 theils für den Verlust Mömpelgards
mit Zubehörden und der elsäßischen Besitzungen, theils für erlittenen Kriegsschaden:
die gefürstete Probstei Ellwangen (23.000 E.), die Reichsabtei Zwiefalten
(4800 E.), die Frauenklöster Heiligkreuzthal (3200 E.), Rottenmünster (3000 E.)
und Margrethausen (20 E.), das Ritterstift Komburg (3700 E.), die Abtei Schönthal
(3000 E.), das Dorf Dürrenmettstetten (2. Hälfte, 160 E.), das adelige Damen-=stift
Oberstenfeld, endlich die 9 Reichsstädte mit ihren Gebieten: Hall (16 000 E.),
Rottweil (13 500 E.), Gmünd (13500 E.), Eßlingen (10 700 E.), Reutlingen
(10 000 E.), Heilbronn (9500 E.), Aalen (2500 E.), Weil die Stadt (1800 E.),
Giengen (1600 E.). Zusammen eine Bevölkerung von ungefähr 120 000 E., während
die Bevölkerung der abgetretenen Landestheile auf 50 000 E. berechnet war; dabei
hatte Württemberg 88 000 fl. jährliche Renten zu übernehmen.:)
2) Durch K. Friedrichs Patent vom 19. November 1805, dem gemäß er die
in und an seinen Landen gelegenen Besitzungen der Reichsritterschaft, des Deutschen
und Johanniter-Ordens in Besitz nahm und bei dessen Ausführung Napoleon I. in einem
Tagesbefehl vom 19. Dezember d. J. die Unterstützung der französischen Truppen
gewährte, durch den Preß burger Frieden vom 26. Dezember 1805, welchem ein
zwischen Württemberg und Frankreich zu Brünn am 12. Dezember abgeschlossener
Staatsvertrag vorangieng:
vorgefallenen kriegerischen Ereignisse. 1847; v. Stadlinger, Geschichte des württembergischen
Kriegswesens von der frühesten bis zur neuesten Zeit. 1856.
1) Die Einwohnerzahl wird in den statistischen Zusammenstellungen aus jener
Zeit ziemlich verschieden angegeben, obige Zahlen sind daher jedenfalls nur als „ungefähre“
Berechnung zu bezeichnen. — Auch der Beginn des Erwerbs der Herrschaft
Adelmannsfelden fällt in diese Zeit.