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Bezeichnung der Stellen.
Angabe
bei den für Militär-
anwärter nicht aus-
schließlich bestimmten
Stellen, in welchem
Umfange dieselben
vorbehalten sind.
Bezeichnung
der Behörden, an welche die
Bewerbungen zu richten sind,
wenn es nicht die Behörde
selbst ist, bei welcher die An-
stellung gewünscht wird.
Bemerkungen.
r
Salzschreiber zu Sülze,
Salzmesser zu Sülze,
Amtslandreiter,
Amtepolizeidiener,
Amtspolizeidienergehülfen.
6. Bei der Stever= und Zolldirektion:
Kanzlisten und Kopiisten,
Pedell,
Steuer., Joll= und Grenzaufseher,
Zollbootsleute zu Timmendorf,
Amts- und Büreaudiener bei der Direktion
und bei den Steuer= und Zollämtern.
7. Bei der Verwaltung der Staatsbauten:
Kanzlist bezw. Kopiist.
8. Bei der Landes-Rezeptur-Behörde zu Rofstock:
Pedell und Expedient,
Kopüst (Diätar).
alternirend.
alternirend.
drei Viertel,
ein Viertel mit mecklb.
Steuer= und Zoll=
Supernumeraren.
Großherzogliches Militär-
Departement zu Schwerin.
Geistige Befähi-
gung: Bestehen
der böferen
wissenschaftlichen
Prüfung.
Geistige Befähi-
gung: Kostehen
der — en
wifsensag tlichen
Prüsung.
Geistige Vsahi-
gung: Bestehen
der giswfuetß en
wissenschaftlichen
Prüfung.
Erfahrung im
Reiten erforder-
lich.
Geistige Befähi-
gung: Whestehen
der gewöhnlichen
wissenschaftlichen
Prüfung
Besondere äl.
keit erforderlich.
Geistige Befähi-
gung: Bestehen
der niederen
Prüfung.
Besondere Nästig-
keit arforderlichs
Geistige Befähi-
,U gung: Bestehen
der höheren
/ wissenschaftlichen
rüfung.
Geistige Wiäzi.
gung: Bestehen
der giwöseichen
wissenschaftlichen
Prüfung.
Für die beritte-
nen Aufseher ist
Erfahrung im
Reiten noth.
wendig.
Geistige Befähi-
gung: Bestehen
der giwehnsschen
wifsenschaftlichen
Prüfung.
Geistige Befähi-
gung: Bestehen
der höheren
wifsenschaftlichen
Prüfung.
Geistige Befähi-
gung: Bestehen
der höheren
wisfenschaftlichen
Prüfung.
Geistige Befähi-
gung: Kestehen
der gewöhnlichen
wissenschaftlichen
Prüfung.
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