Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechzehnter Jahrgang. 1888. (16)

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In das Fundament werden die 4 Bolzen 1, 2, 3, 4 eingemauert, wobei man die bezüg- 
lichen Löcher im Untersatz U als Anhalt für den Grundriß nimmt. 
37. Auf das mit einer Wasserwaage horizontal gerichtete Fundament wird zunächst der 
Untersatz U gebracht und hierauf das Gestell F gesetzt, so daß die Bolzen 1, 2, 3, 4 durch die für 
sie bestimmten Durchbohrungen hindurchreichen; auf die Bolzen werden die Muttern aufsgeschraubt. 
Nachdem man sich überzeugt hat, daß auch die Flächen am Fuß Fhorizontale Lage haben, wird 
die Kappe W abgenommen und hierauf werden die beiden Schutzplättchen an den Lagern der 
Trommelachse abgeschraubt und beseitigt. Nunmehr werden die Lager geölt, indem in die beiden 
seitlichen Durchbohrungen der Lagerschalen (vergl. unter Nr. 20) sowie auf die Lager selbst ein 
wenig Oel gegossen wird. Endlich wird das Zählwerk nach rechts bis zum Eingriff verschoben 
und die beigegebene geränderte Schraube eingesetzt; sodann wird durch Drehen der Trommel nach 
rechts oder links das Zählwerk auf 00 000 gebracht und die Umschlußkappe W wieder aufsgesetzt. 
Nachdem ferner die Verbindungen einerseits mit dem Filter und dem Kühlgeräth, anderer- 
seits mit der Ausflußleitung hergestellt und mit Plomben bezw. Blechkappen gesichert worden sind, 
werden Plomben ebenso an der Flansche des Einflußrohres R’ und an der Schutzkappe des Hahnesh 
sowie an den Fußgestellbolzen 1, 2, 3, 4 und den Bolzen w und w2 angelegt. Zu letzterem Be- 
hufe sind sowohl die Bolzenmuttern als die für Aufnahme der Bolzen bestimmten Oesen des 
Troges C und der Kappe W durchbohrt; die Plombenschnüre werden in der durch Figur ga an- 
gedeuteten Weise eingezogen. Die Muttern der vier Fußgestellbolzen werden durch eine einzige 
Plombenschnur verbunden. 
Nunmehr erübrigt noch, den Zinksturz über den Probenehmer zu setzen, die Bolzen z und 22 
von vorn einzuschieben und Plomben anzulegen gemäß der Darstellung in Fig. 9b. 
Ueber die Aufstellung eines Probenehmers ist eine Verhandlung nach Anlage D (unter II) 
aufzunehmen. 
16“ 
37. Ausstellung u. 
Verschluß.
	        
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