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S Name des Besitzers
und Lage des Grundstücks. Bemerkungen.
Art des Grundstücks.
24. Samson, Albert, Baumschule. Crefeld.
25. Schroeder, Baumschule. -
26. Wiest, Baumschule. -
27. IFlock, Baumschule. -
28.|(Fiskus) Jägerhofsgarten und botanischer Garten. Düsseldorf.
29.| Gärtnerei des zoologischen Gartens, Aktien-Gesellschaft. -
30. Wensclewsky, Gebrüder, Handelsgärtnerei. -
31. Posse, Handelsgärtnerei. -
32. Wolff, W., Handelsgärtnerei. -
33. Querling, Handelsgärtnerei. -
34. Kürten, Baumschule. Benrath.
35. Kuchenberg, Baumschule. -
36. von der Heiden, Baunmschule. Hilden.
37.Wassenhoven, Hubert, Gartenanlage. Viersen.
38.|Trimborn, Everhard, Baumschule. Kempen.
39.Linden, Heinrich, jun., Kunstgärtnerei. Lennep.
40. Terhorst zu Emmerich, Baumschucle. Bienen.
41.Müller, Baumschule. DLangsur.
42. Geduldig, Gärtnerei. Aachen.
43. Stadt Aachen, Gärtnerei. -
44.|David, Gärtnerei. -
45.]Kohnemann, Gärtnerei.
Berlin, den 2. Mai 1888. Der Reichskanzler.
In Vertretung: Eck.
4. Eisenbahn-Wesen.
Bekanntmachung,
betreffend Ergänzung der Anlage D zum §. 48 des Betriebs-Reglements für die Eisenbahnen
Deutschlands.
Auf Grund des Artikels 45 der Reichsverfassung hat der Bundesrath in seiner Sitzung vom 12. v. Mts.
beschlossen, in der Anlage D zum 8. 48 des Betriebs-Reglements für die Eisenbahnen Deutschlands
hinter II folgende Bestimmung einzuschalten:
lla. Patronen aus Sekurit (einem Gemenge von Ammoniaksalpeter, Kalisalpeter und Dinitro-
benzol) werden unter folgenden Bedingungen befördert:
1. Die Patronen sind in luftdicht verschlossene Blechbüchsen und letztere in starke Holzkisten zu
verpacken. Jede Kiste darf höchstens 50 kg Patronen enthalten.
Die Kisten müssen mit zwei starken Handhaben und mit einer den Inhalt deutlich kennzeich-
nenden Aufschrift versehen sein.
Jeder Sendung muß eine vom Fabrikanten und einem vereideten Chemiker ausgestellte Be-
scheinigung über die Beachtung der unter 1 und 2 getroffenen Vorschriften beigegeben werden.
Eine gleiche Bescheinigung ist von dem Versender auf dem Frachtbriefe unter amtlicher
Beglaubigung der Unterschrift auszustellen.
Berlin, den 3. Mai 1888. Der Stellvertreter des Reichskanzlers:
v. Boetticher.
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