Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebzehnter Jahrgang. 1889. (17)

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Central-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamt des Innern. 
Zu beziehen durch alle Vostaustalten und Zuchhandlungen. 
XVII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 18. Januar 1889. 4. 
  
Inhalt: 1. Versscherungs,Wesen: Siß der Schiedégerichte brauchsabgabensatze bemessenen Jahresmenge Branntwein 
  
für die Sektion ill der Westdeutschen Binnenschiffahrts. 3 veeenie rstenen..1D Kodesfälle,3 
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2. Joll= und Steuer-Wesen: Unzulässigkeit der Uebertragung Exegna bdeuiuung .-- 
der für eine bestimmte Brennerei zu dem niedrigeren Ver- 4. chrn Ausweisung von Ausläntern aus demn 
  
1. Versicherung = Wesen. 
Bekanntmachung, 
betreffend den Sitz des Schiedsgerichts für die Sektion III der Westdeutschen Binnenschiffahrts- 
Berufsgenossenschaft. Vom 10. Januar 1889. 
In Anschluß an die diesseitige Bekanntmachung, betreffend die Sitze derjenigen Schiedsgerichte der 
Speditions= 2c., der Fuhrwerks= und Binnenschiffahrts-Berufsgenossenschaften, deren Bezirke über die 
Grenzen eines Bundesstaats hinausgehen, vom 28. Juni 1886 (Central-Blatt Nr. 2“ vom 2. Juli 1886) 
wird bekannt gemacht, daß die Genossenschaftsversammlung der Westdeutschen Binnenschiffahrts-Berufsge- 
nossenschaft unter dem 30. Juni 1888 den diesseits genehmigten Beschluß gefaßt hat, vom 1. Jannar 1889 
ab die bisherige Sektion III (Köln) dieser Berufsgenofsenschaft aufzuheben und das Gebiet derselben der 
Sektion IV (Ruhrort) anzuschließen. 
Auf Grund des §. 46 Absatz 3 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 (Reichs-Gesetz- 
blatt Seite 69) in Verbindung mit 5§. 1 Ziffer 2 und 3 des Auedehnungsgesetzes vom 28. Mai 1885 
(Reichs-Gesetzblatt Seite 159) hat das Reichs-Versicherungsamt im Einvernehmen mit den betheiligten 
Landes-Zentralbehörden Ruhrort als Sitz des Schiedsgerichts für die neugebildete Sektion IlI (Ruhrort) 
der genannten Berufsgenossenschaft bestimmt. Das für die bisherige Sektion III (Köln) errichtete Schieds- 
gericht zu Köln ist hiernach vom 1. Januar 1889 ab aufgehoben. 
Das Reichs-Versicherungoamt. 
Bödiker.
	        
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