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Central-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamt des Innern.
hu bexiehen durch alle Postanstalten und huchhandlungen.
. .
XVII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 9. August 1889. 33.
Inhalt: 1. Zoll- und Steuer-Whesen: Bestimmungen, be- »
treffend die Beröffentlichung periodischer Minth lungen 2. Koufulat = Wesen: Ernennungen; — Bestellung eines
über den jeweiligen Stand der Branntweinproduktion und Kensular · A He#ten — tui zur Vornahme von
Versteuerung; der Augführungsbestim. Civilstands. Kenz — Tedes — Einziehung eines
mngen zum nei rücksichtlich des Um- Konsulats; — Exequatur-Ertheilungz 451
anges der von der Branntwein benergeneinschast zu tra- Pollzel-Wesen: Aus Ausländ d
genden Kosten der ersten Anschaffung der Sameelgefäße # r.; 7. Kechelwiet . weisung von Auslan ern ½„ 52
— Titelverleihung an einen Stations-Kontrolör Seite 449
1. Zoll- und Steuer-Wesen.
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 4. Juli d. J. die nachfolgenden Bestimmungen, betreffend die
Veröffentlichung periodischer Mittheilungen über den J#i Stand der Branntweinproduktion und
Versteuerung. beschlossen:
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Die Steuerhebestellen haben über die am 30. September jedes Jahres in den Niederlagen und
Reinigungsanstalten ihres Bezirks befindlichen Mengen an inländischem unversteuerten Brannt-
wein Auszüge aus den Niederlage= beziehungsweise Kontoregistern nach dem anliegenden
Muster A bis zum 6. Oktober den Hauptämtern einzureichen und letztere haben hieraus nach
demselben Muster eine den Hauptamtsbezirk umfassende Nachweisung dem Kaiserlichen Statistischen
Amt bis zum 12. Oktober einzusenden. Sollten bezügliche Bestände im Hauplamtsbezirk nicht
vorhanden sein, so hat das Hauptamt bis zum gleichen Termin eine Fehlanzeige zu liefern.
Das Kaiserliche Statistische Amt hat auf Grund der demselben nach Ziffer 1 von den Haupt-
ämtern zugehenden Nachweisungen jährliche Uebersichten aufzustellen und durch den Reichsanzeiger
zur Veröffentlichung zu bringen.
Die Hauptbuchhalterei des Reichsschatzamts hat auf Grund der entsprechenden Angaben in den
ihr allmonatlich zugehenden Reichssteuerübersichten nach dem anliegenden Muster B7) monatliche
Nachweisungen über die Menge des in den Brennereien des Deutschen Reichs hergestellten und
des nach Entrichtung der Verbrauchsabgabe in den freien Verkehr übergeführten Branntweins
aufzustellen und durch den Reichsanzeiger zur Veröffentlichung zu bringen.
Berlin, den 30. Juli 1899. Der Reichskanzler.
In Vertretung: Freiherr v. Maltzahn.
— *) Hier nicht mit abgedruckt.
„Muster