Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebzehnter Jahrgang. 1889. (17)

— 449 — 
Central-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamt des Innern. 
hu bexiehen durch alle Postanstalten und huchhandlungen. 
  
  
. . 
XVII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 9. August 1889. 33. 
Inhalt: 1. Zoll- und Steuer-Whesen: Bestimmungen, be- » 
treffend die Beröffentlichung periodischer Minth lungen 2. Koufulat = Wesen: Ernennungen; — Bestellung eines 
über den jeweiligen Stand der Branntweinproduktion und Kensular · A He#ten — tui zur Vornahme von 
Versteuerung; der Augführungsbestim. Civilstands. Kenz — Tedes — Einziehung eines 
mngen zum nei rücksichtlich des Um- Konsulats; — Exequatur-Ertheilungz 451 
anges der von der Branntwein benergeneinschast zu tra- Pollzel-Wesen: Aus Ausländ d 
genden Kosten der ersten Anschaffung der Sameelgefäße # r.; 7. Kechelwiet . weisung von Auslan ern ½„ 52 
— Titelverleihung an einen Stations-Kontrolör Seite 449 
  
1. Zoll- und Steuer-Wesen. 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 4. Juli d. J. die nachfolgenden Bestimmungen, betreffend die 
Veröffentlichung periodischer Mittheilungen über den J#i Stand der Branntweinproduktion und 
Versteuerung. beschlossen: 
* 
* 
Die Steuerhebestellen haben über die am 30. September jedes Jahres in den Niederlagen und 
Reinigungsanstalten ihres Bezirks befindlichen Mengen an inländischem unversteuerten Brannt- 
wein Auszüge aus den Niederlage= beziehungsweise Kontoregistern nach dem anliegenden 
Muster A bis zum 6. Oktober den Hauptämtern einzureichen und letztere haben hieraus nach 
demselben Muster eine den Hauptamtsbezirk umfassende Nachweisung dem Kaiserlichen Statistischen 
Amt bis zum 12. Oktober einzusenden. Sollten bezügliche Bestände im Hauplamtsbezirk nicht 
vorhanden sein, so hat das Hauptamt bis zum gleichen Termin eine Fehlanzeige zu liefern. 
Das Kaiserliche Statistische Amt hat auf Grund der demselben nach Ziffer 1 von den Haupt- 
ämtern zugehenden Nachweisungen jährliche Uebersichten aufzustellen und durch den Reichsanzeiger 
zur Veröffentlichung zu bringen. 
Die Hauptbuchhalterei des Reichsschatzamts hat auf Grund der entsprechenden Angaben in den 
ihr allmonatlich zugehenden Reichssteuerübersichten nach dem anliegenden Muster B7) monatliche 
Nachweisungen über die Menge des in den Brennereien des Deutschen Reichs hergestellten und 
des nach Entrichtung der Verbrauchsabgabe in den freien Verkehr übergeführten Branntweins 
aufzustellen und durch den Reichsanzeiger zur Veröffentlichung zu bringen. 
Berlin, den 30. Juli 1899. Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Freiherr v. Maltzahn. 
— *) Hier nicht mit abgedruckt. 
„Muster
	        
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