Contents : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Vierundwanzigster Band. 1900-1902. (24)

Formular  III.  (Weißes  Papier.)
e
Zeugniß.
Impfbezirk  Impfliste  Nr.
geboren  den  1

kann  wegen
ohne  Gefahr  nicht  geimpft  werden.
Demgemäß  darf  die  gesetzliche  Impfung  bis
unterbleiben.

Bemerkung:  ###  Forumslar  Il  kommt  —  und  zwar  jowohl  bei  ersten  J  Imbfunnen  al#  bei  späteren

(Wiederimpfungen)  —  zur  Auwendung.  l#e  eine  vorläusige  Besreiung  von  der
J  unn  weaen  Hranlheit  2c.  (&#  2  des  Imvsgesetze#)  sucktsen  E  soll.  Der
Aesre  fun  gd  ist  zwischen  den  Worten  Vepen  ohne  die  Frist  der  Befreiung
zwischen  rten  -bis  ..  unterbleiben  anzuge  eben
ftce  Name  des  Inpfbezirka  und.  .  Aummer  ber  Juwili  te  tft  von  demienigen
Basarzte.  brsiehungsweise  derjenigen  Behördc,  in  deren  Imy#  l  tdshtd

kmyensft  oussasilllkn  sobald  ilmen  das  Zeugniß  zur  ee  dae  äranr  efreiungsn
  hweises  vorgelegt

(Rückselte.)

"  In  jedem  Impfbezirk  wird  jährlich  aun  Orten  und  zu  Jeiten,  welche  vorher  belaunt  gemacht
werden,  unentgeltlich  geimpst.  Die  erste  Impfung  der  Kinder  unm  vor  Ablauf  des  auf  das  Geburtsjahr
solgenden  Kalenderiahres,  die  spätere  Impfung  (Wiederimpfung)  bei  Zöglingen  einer  öffentlichen
Vehranstalt  oder  einer  Privatschulc.  mit  Ausnahme  der  Sonntags,  und  Abendichulen,  innerhalb  des,
jenigen  Kalenderjahres  ersolnen,  in  welchem  die  Kinder  das  zwölste  Lebensjahr  zurücklegen.  Ist  die
Imws#ung  nach  dem  Urtheile  des  Arztes  erfolglos  geblieben,  io  muß  sie  ipätesteus  im  nächsten  Jahre
wiederholt  werden.  Jeder  Impfling  muß  frühesicns  am  u.  und  spälestens  am  8.  Tage  nach  der  Impfung
dem  Arzie  ur  Besichtigung  vorgestellt  werden.  Eltern,  Pficgceltern  und  Vormünder,  deren  Kinder  oder
Pflcgebesohlenc  ohne  neicolichen  Grund  und  trot  ersolgter  amtlicher  Aufsorderuun  der  Impfung  oder
der  ihr  solgenden  Geslellung  entzogen  geblieben  sind,  haben  Geldstrase  oder  Hast  verwirkt.

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