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dem Steueramt I. zu Wittenberge im Bezirk des Hauptsteueramts zu Neu-Ruppin die Be-
fugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen I, mithin auch die Befugniß zur Erledigung
von Begleitscheinen I über inländisches Salz. Zugleich ist bei dem genannten Steueramt eine beschränkte
Niederlage nach Maßgabe des §. 105 des Vereinszollgesetzes errichtet worden.
Die Post-Steuer-Rezeptur zu Ahrensböck im Bezirk des Hauptzollamts zu Neustadt in Holstein
ist aufgehoben worden.
Die Steuerämter II. zu Pollnow und Rummelsburg im Bezirk des Hauptzollamts zu
Rügenwalde sowie zu Polzin im Bezirk des Hauptsteueramts zu Schivelbein sind in Steuerämter I.
umgewandelt worden.
Die Steuerämter ll. zu Fredeburg und Olpe im Bezirk des Hauptsteueramts zu Iserlohn
sind aufgehoben und an Stelle derselben ist in Altenhundem ein Steueramt l. errichtet worden.
Das letztere Amt erhält die Befugniß zur Erledigung von Zollbegleitscheinen II und von Be-
gleitscheinen II über inländisches Salz, zur Ausfertigung von Versendungsscheinen I und ll und zur Er-
ledigung von Versendungsscheinen II über inländischen Taback, zur Ausfertigung und Erledigung von
Versendungsscheinen I und II über inländischen Branntwein, zur Erledigung von Zuckerbegleitscheinen II,
zur Wiederanlegung des amtlichen Verschlusses bei Verschlußverletzungen im Eisenbahnverkehr und zur
Abfertigung des mit dem Anspruch auf Steuervergütung ausgehenden Tabacks.
Im Königreich Sachsen.
Die Steuer-Rezeptur zu Markneunkirchen im Bezirk des Hauptzollamts zu Eibenstock ist zur
Ausfertigung und Erledigung von Branntwein-Versendungsscheinen I und ll ermächtigt worden.
Im Großherzogthum Hessen.
Der Orts-Einnehmerei zu Neckar-Steinach im Bezirk des Hauptsteueramts zu Darmstadt ist
die Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Branntwein-Versendungsscheinen I und II er-
theilt worden.
Die Orts-Einnehmerei zu Bickenbach im Bezirk desselben Hauptamts ist aufgehoben worden.
Im Herzogthum Anhalt.
Zu Roßlau an der Elbe ist eine Zollabfertigungsstelle errichtet worden, welche unter der Firma
des Herzoglichen Hauptsteueramts zu Dessau zu fungiren hat und die Befugniß zur Ausfertigung und
Erledigung von Begleitscheinen I und II besitzt.
In Elsaß-Lothringen.
Zu Salzbronn im Bezirk des Hauptsteueramts zu Saargemünd ist ein Salzsteueramt mit der
Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen I und ll über inländisches Salz er-
richtet worden.
In Bezug auf die Zuckersteuerstellen (vergl. das Verzeichniß auf Seite 541 ff. im Jahrgang 1889)
ist nachstehende Aenderung eingetreten:
Im Königreich Preußen.
Im Hauptamtsbezirk Cöln ist die Zuckersteuerstelle Cöln I (am Holzmarkt) aufgehoben. Die
Zuckersteuerstelle Cöln IV (Landsbergerstraße) führt künftig die Bezeichnung Cöln I und die Zuckersteuer-
stelle Cöln V die Bezeichnung Cöln-Ossendorf. In der Zuständigkeit der letztgedachten beiden Zucker-
steuerstellen ist eine Aenderung nicht eingetreten.